Ich denke das ist in allen Ländern sehr ähnlich - aber wenn Radarwarner in der Schweiz illegal sind, dann ist doch die einzig logische Konsequenz den Radarwarener nicht zu benutzen.
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		Thema: Navi-Handling in der Schweiz
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	28.06.2009, 13:27 #1 Navi-Handling in der Schweiz Navi-Handling in der SchweizHallo miteinander, 
 
 vor einem Kurztrip in die Schweiz möchte ich mich über das Verhalten der Gesetzeshüter/Zöllner bei der Nutzung von Navis informieren.
 Es wird viel geschrieben/erzählt, von Geldstrafe bis Konfiszierung und Vernichtung.
 
 Wie sieht die Wirklichkeit aus? Wäre nett wenn sich ein Eidgenosse dazu äussert. 
 
 PS: Es geht natürlich um die Radarwarner LG LG
 Günni
 
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	28.06.2009, 13:31 #2lg Michael
 
  
 
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	28.06.2009, 13:37 #3Hallo Michael, 
 
 ich kann die Funktion ja auch ausgeschaltet lassen, es geht um die grundsätzliche Nutzung des Geräts zur Orientierung.LG
 Günni
 
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	28.06.2009, 15:39 #4KaerbuGasthttp://blog.navi-wocker.de/?p=557 
 
 Nicht benutzen oder ausgeschaltet lassen reicht wohl nicht, da ein Einfuhrverbot besteht. Ich würde den Warner deinstallieren und nach der Schweiz wieder installieren. Persönlich hätte ich mehr Angst vor etwaigen Grenzkontrollen - Polizeikontrollen dürften, ähnlich hier, eher unwahrscheinlich sein.
 
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	28.06.2009, 17:10 #5Dann muss ich dem Zöllner glaubhaft machen dass der Radarwarner deinstalliert ist??? 
 
 Was macht ein Besitzer eines Fahrzeugs mit Festeinbau der keine Ahnung von Navigation/Softwaretechnik hat?
 
 Ist doch alles ein Haufen Mist.LG
 Günni
 
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	28.06.2009, 17:51 #6KaerbuGastMir ist kein herstellerseitiger Festeinbau bekannt, der einen Radarwarner integriert hat. Dieses Feature haben nur die mobilen Endgeräte. 
 Ansonsten gilt wie immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
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	28.06.2009, 18:55 #7Mein Kollege durfte kürzlich in der Region Zürich 450 Franken zahlen, Navi an der Windschutzscheibe befestigt. 
 
 Alles was vor Tempokontrollen warnen kann ist verboten, auch wenn es im Kofferraum liegt. Von daher keine Geräte mitnehmen die sogenannte POI als Standard hatten.
 
 Aber auch unsere Polizei in Bayern macht mittlerweile Jagd auf Navis mit Warnfunktion.
 
 Kostet in D (Bayern) 75 € + 4 Punkte in der Bierstadt.Alles Gute
 
 Torsten
 
 "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
 Harold Pinter, britischer Schriftsteller
 
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	28.06.2009, 19:27 #8Original von Suerlänner
 kostet in D (Bayern) 75 € + 4 Punkte in der Bierstadt. Gruß Ulrich Gruß Ulrich
 
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	28.06.2009, 19:47 #9Gesperrter User  
 - Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
 RE: Navi-Handling in der SchweizSind hier auch verboten, hat aber kein Gerät ab Werk. Ans Tempolimit halten wäre die einfachste Lösung.Original von Moonwalker
 Hallo miteinander,
 
 vor einem Kurztrip in die Schweiz möchte ich mich über das Verhalten der Gesetzeshüter/Zöllner bei der Nutzung von Navis informieren.
 Es wird viel geschrieben/erzählt, von Geldstrafe bis Konfiszierung und Vernichtung.
 
 Wie sieht die Wirklichkeit aus? Wäre nett wenn sich ein Eidgenosse dazu äussert. 
 
 PS: Es geht natürlich um die Radarwarner  
 
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	28.06.2009, 20:21 #10RE: Navi-Handling in der SchweizEs geht ja nicht darum die Vorschriften "gezielt" zu mißachten. Ich habe kein Problem mit StVo. 
 Es geht darum das Navi in seinem ursprünglichen Zweck zu nutzen (bei deaktiviertem Radarwarner) ohne dafür bestraft zu werden.
 Was machen Brummifahrer, die sind doch fast alle mit Navi unterwegs?
 
 Also das Navigon 2310 hat diese Funktion serienmäßig, ich musste nichts zusätzlich installieren. Im Gegenteil, es gibt sogar kostenlose Downloads.
 
 EDIT
 
 Grad bei Navigon gefunden:
 
 Beachten Sie: Wegen rechtlicher Beschränkungen sind Anlagen zur Verkehrsüberwachung in der Schweiz nicht enthalten.
 
 Wenn das so wäre, hätte sich das Problem doch gelöst oder ist die Nutzung einer reinen "elektronischen Orientierungshilfe" auch verboten?LG
 Günni
 
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	28.06.2009, 20:26 #11Navi ist sicherlich nicht verboten - und bei Navigon kannst du imho den Radarwarner sogar komplett deinstallieren. 
 Ist recht einfach - imho einfach nur die Poiwarner datei von der Speicherkarte löschen bzw. auf die Platte kopieren.
 Möglicherweise geht das sogar im Menü vom Navi direktlg Michael
 
  
 
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	28.06.2009, 20:31 #12Gesperrter User  
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 Kann es sein , dass du den Radarwarner mit der Funktion verwechselst, die bei überschreiten der zugelassenen Geschwindigkeit immer "Achtung,Achtung" blöckt?? 
 
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	28.06.2009, 20:32 #13Nope kann nicht sein - weil POI = Point of interest und in diesem Fall (Navigon) sind die Radarfallen gemeint  
 
 Soweit ich weiß kann man dass imho nicht nur deaktivieren sondern auch deinstallieren über das Navi selbst. Ansonsten gehts wie gesagt indem man die entsprechende Datei von der Simkarte bzw. dem Navispeicher entfernt.lg Michael
 
  
 
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	28.06.2009, 20:33 #14Gesperrter User  
 - Registriert seit
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- 11.439
 Eben, die POI muss man halt aus dem Gerät löschen, ist ja kein Aufwand   
 
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	28.06.2009, 21:29 #15hä, also es kann ja sicher net gemeint sein, das ein navi grundsätzlich in der schweiz verboten ist, welches an der windschutzscheibe befestigt ist? das habe ich ja noch nie gehört, und ich kenne einige schweizer die sowas benutzen?   
 
 ich selber habe in einem auto auch ein mobiles von navigon, dort sind die poi's von werk aus drauf (ohne radarwarner, das würde extra kosten und das will ich net zahlen), von werk drauf ist aber die warnanzeige wenn man schneller als vorgeschrieben fährt. sowas kann und wird ja wohl nicht verboten sein, für was auch? Gruss Monty Gruss Monty
 
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	28.06.2009, 21:43 #16Das war der Grund meines Posts: Link1Original von acid303
 hä, also es kann ja sicher net gemeint sein, das ein navi grundsätzlich in der schweiz verboten ist, welches an der windschutzscheibe befestigt ist? das habe ich ja noch nie gehört, und ich kenne einige schweizer die sowas benutzen?  
 
 ich selber habe in einem auto auch ein mobiles von navigon, dort sind die poi's von werk aus drauf (ohne radarwarner, das würde extra kosten und das will ich net zahlen), von werk drauf ist aber die warnanzeige wenn man schneller als vorgeschrieben fährt. sowas kann und wird ja wohl nicht verboten sein, für was auch?  
 
 und das habe ich gerade noch gefunden: Link 2LG
 Günni
 
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