Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    Kaerbu
    Gast

    Schenkung/Übertrag einer Immobilie - was passiert später bei Trennung?

    Mein Vetter möchte seinem Sohn eine Immobilie per Schenkung übertragen - grundsätzlich ok!

    Der Sohn, 31 J., ist allerdings nicht gerade glücklich verheiratet. Ich habe so die leise Ahnung, dass das keine 2 Jahre mehr gut geht.

    Wie verhält es sich dann mit der "übertragenen" Immobilie? Fällt sie in den Zugewinn, da kein Ehevertrag besteht, oder bleibt sie bei einer Scheidungsauseinandersetzung aussen vor?
    Es handelt sich lt. meinem Vetter um eine reine Schenkung ohne Übernahme von Hypotheken, da das Objekt ohne Belastungen ist.

    Mein Vetter ist der Meinung, dass die Schwiegertochter im Falle einer Scheidung da nicht dran kann, da es vor der Heirat klar war, dass der Sohn die Immobilie mal bekommt und es somit kein Zugewinn ist, den beide erwirtschaftet haben.

  2. #2
    Freccione Avatar von hoppenstedt
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    Hier irrt meiner Einschätzung nach dein Cousin. Sein Sohn sollte dringendst VOR Schenkung einen soliden notariellen Ehevertrag machen. Ist nichts anderes vereinbart, herrscht Zugewinn- und Gütergemeinschaft. Mithin ist die Schenkung während der Ehe ein teilungsfähiger Zugewinn. Ich bin kein Jurist, aber das sollte so sein, vorbehaltlich der fachkompetenten juristischen Einschätzung.

    Immerhin spreche ich aus eigener - allerdings letztlich positiver - Erfahrung und "Zustand nach Rechtsberatung durch Notar und Rechtsanwalt".
    Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
    Beste Grüße: Alfred


  3. #3
    Kaerbu
    Gast
    Hallo Alfred,

    habe eben etwas anderes gehört, was die Meinung meines Vetters stärkt. Lt. einem mir bekannten Anwalt, der mich eben zurückgerufen hat, verhält es sich mit einer Schenkung ähnlich einer Erbschaft.
    Das ganze Fachchinesisch habe ich so schnell am Telefon nicht verstanden - er war unter Zeitdruck. Aber die Erbschaft eines Eheteils ist bei einer Trennung nicht im Zugewinn.

    Eine genaue Rechtsauskunft holt er sich übernächste Woche bei dem Notar, der die Schenkung beurkundet.

  4. #4
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
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    Wird afaik dem Anfangsvermögen zugerechnet:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1374.html

    Abs. 2

    Viele Grüße,
    Malte

  5. #5
    Freccione Avatar von eos
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    Aber Dein Vetter sollte trotzdem vorsichtig sein und sich noch Mal professionelle Rat holen, denn AFAIK ist es so:
    Steigt der Wert der geschenkten Immobilie, wird genau diese Steigerung als Zugewinn angesehen und der Drache hat gleich wieder Anspruch auf Kohle.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  6. #6
    Freccione Avatar von hoppenstedt
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    Original von Kaerbu
    Hallo Alfred,

    habe eben etwas anderes gehört, was die Meinung meines Vetters stärkt. Lt. einem mir bekannten Anwalt, der mich eben zurückgerufen hat, verhält es sich mit einer Schenkung ähnlich einer Erbschaft.
    Das ganze Fachchinesisch habe ich so schnell am Telefon nicht verstanden - er war unter Zeitdruck. Aber die Erbschaft eines Eheteils ist bei einer Trennung nicht im Zugewinn.

    Eine genaue Rechtsauskunft holt er sich übernächste Woche bei dem Notar, der die Schenkung beurkundet.
    Du kommst aus NRW. Ich weiß nicht, ob da die Rechtslage anders ist. Wie gesagt: ich bin in keiner Weise juristisch bewandert.

    Mein persönlicher Stand der Dinge (gute 5 Jahre her) ist der, dass eine Schenkung zu Lebzeiten aus Sicht der damals bei uns beteiligten Juristen sehr wohl anders zu behandeln ist als eine Erbschaft. Vor allem wenn die Vermögensverteilung nach der Schenkung ungleich ist, lohnt es sich sehr, mehrere Rechtsmeinungen von juristischen Fachleuten einzuholen!
    Man kann außerdem gar nicht oft genug wiederholen, dass mündliche Abreden nichts gelten, wenn es wirklich hart auf hart kommt.
    Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
    Beste Grüße: Alfred


  7. #7
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Ich dachte (!), es ist der Zeitpunkt des Zugewinns ausschlaggebend. Meiner Meinung nach ist die Immobilie bei einer Scheidung selbstverständlich in den Pool der Vermögensverhältnisse einzugliedern.
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  8. #8
    Freccione Avatar von hoppenstedt
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    Passion: Genau so ist es meiner Einschätzung nach auch. Das will ich dem TS sagen. Irgendwelche intrafamiliären "Meinungen", dass es vorher schon "klar" gewesen sei, dass die Schenkung ansteht, interessieren im Streitfall genau gar nicht. Aber nochmal: Spekulieren in einem Forum bringen ebenso wenig. Juristischer Rat ist gefragt.
    Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
    Beste Grüße: Alfred


  9. #9
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
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    Original von Wurstwasser
    Wird afaik dem Anfangsvermögen zugerechnet:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1374.html

    Abs. 2
    Habs nochmal nachgeschlagen, es ist tatsächlich so.
    Das Grundstück wird zum Anfangsvermögen gezählt und fällt damit im Scheidungsfall nicht in den Zugewinnausgleich. Wertsteigerungen des Grundstücks dagegen schon, nicht dagegen die gezahlte Schenkungssteuer.

    Viele Grüße,
    Malte

  10. #10
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Original von Wurstwasser
    Original von Wurstwasser
    Wird afaik dem Anfangsvermögen zugerechnet:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1374.html

    Abs. 2
    Habs nochmal nachgeschlagen, es ist tatsächlich so.
    Das Grundstück wird zum Anfangsvermögen gezählt und fällt damit im Scheidungsfall nicht in den Zugewinnausgleich. Wertsteigerungen des Grundstücks dagegen schon, nicht dagegen die gezahlte Schenkungssteuer.

    Wenn wir aus der Situationsbeschreibung entnehmen können, dass der gesetzliche Güterstand besteht, ist dies vollkommen korrekt. Grundstück logischerweise aber bitte nur an Sohn und nicht die Eheleute übertragen. Grunderwerbsteuer fällt - wie bereits erwähnt - nicht an.
    Zum Thema "Wertveränderungen von s.g. Vorbehaltsgütern" beim Zugewinnausgleichsanspruch: Grundstücke steigen z.Zt. im Wert eher selten - sprich es kommt bei dieser Konstellation durch fallende Immowerte zu einer Reduzierung des Ausgleichsanspruchs der Ehefrau.

    Zur Schenkungsteuer kann man wenig sagen. Nur soviel: Freibetrag 400 T€. Werte der Grundstücke für steueliche Zwecke seit Anfang 2009 massiv gestiegen. Sonderregelungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien.


    Grüße


    Bernd
    Grüße

    Bernd

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