Danke Max,Original von madmax1982
Bevor du ganz auf die Kohle von deinem Schuldner verzichten musst; nimm die Uhr unter Vorbehalt in Zahlung. Lass dir schriftlich bestätigen, dass sie zur Begleichung der Außenstände in deinen Besitz übergeht. Schriftlich soll der Schuldner dir außerdem unter Angabe der Seriennummer der Uhr, Kaufdatum, seiner Personaldaten etc. bestätigen, dass er die Uhr auf legalem Wege erworben hat und dass die Uhr nur unter o.g. Umständen in dein Eigentum übergeht. Sollte sich dann bei der Überprüfung herausstellen, dass was faul ist, bleibt die Uhr und alle damit verbundenen Konsequenzen im Besitz des Schuldners. Er lann sich dann mit den rechtlichen Folgen auseinandersetzen. In dem ungünstigen Fall wirst du dann wohl leider auch kein Geld mehr sehen.![]()
so werd ich es wahrscheinlich machen.
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12.06.2009, 10:53 #17Date
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