Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Gesperrter User
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    Ebay: Wie lange Ware aufbewahren?

    Hallo,

    ich habe bei ebay eine Tasche ersteigert, welche nicht wie beschrieben war.
    Habe es Paypal gemeldet und Recht bekommen.
    Ich habe die Tasche zurück geschickt zum Verkäufer auf meine Kosten, um Geld wieder zu bekommen von Paypal.
    Verkäufer hat die Tasche nicht angenommen. Tasche ist wieder zurück zu geschickt worden zu mir.
    Paypal hat mir trotzdem das Geld zurück gegeben, weil der Verkäufer die Tasche nicht angenommen hat.

    Paypal meinte, der Verkäufer müsse sich melden, wenn er die Tasche wieder haben will und jetzt für die Kosten für Versand aufkommen hat.

    Jetzt meine Frage. Wie lange muß ich die Tasche aufbewahren?

    Vielen Dank

  2. #2
    Gesperrter User
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    RE: Ebay: Wie lange Ware aufbewahren?

    Ärgerlich. Stell die Frage doch mal per Email an Paypal, würde mich interessieren was die dazu sagen. Länger als 3 Jahre auf keinen Fall, vielleicht kann man vorher mit Fristsetzung etwas erreichen, aber das weiss ein Anwalt besser, haben wir ja einige hier.

    Traurig wie bockig sich einige Händler anstellen.

  3. #3
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Ich würd ja sagen, du kannst damit wie mit unverlangt zugesandter Ware verbleiben. Und die gehört nun mal dir.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  4. #4
    Gesperrter User
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    Die Tasche habe ich in Januar gekauft.
    Das Geld von Paypal in März erhalten.
    Seitdem keine Reaktion vom Verkäufer.

    Jetzt habe ich mein Geld und die Tasche

    Werde später bei Paypal nachfragen.

  5. #5
    Sea-Dweller
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    Freu Dich doch einfach an dem guten Geschäft und lass es gut sein

  6. #6
    GMT-Master
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    Mach in doch mal auf den Paragraphen 959 BGB aufmerksam und setze ihm eine Frist zur Regelung der Sache. Wenn diese Frist verstrichen ist, hast du alles Nötige getan und kannst über die Tasche verfügen.
    Was war das denn für eine Tasche, dass er die nicht mal mehr zurückhaben wollte?
    Ich sehe das genauso... nur anders.

    Andreas

  7. #7
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Der Verkäufer befindet sich, nachdem er die Tasche nicht angenommen hat, in Annahmeverzug.

    Wenn sie jetzt also verloren ginge, müsstest Du sie nicht zurückgeben.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  8. #8
    Yacht-Master
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    (ahh, da is ja n riesen link hinter gewesen)
    Gruß, Robert

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