MediaMarkt in der Kritik

War "Mehrwertsteuer-Aktion" irreführende Preiswerbung?

Berlin. Die Elektro-Kette MediaMarkt ist nach ihrer Rabatt-Aktion "Deutschland zahlt keine Mehrwertsteuer" zu Jahresbeginn ins Visier von Verbraucherschützern geraten. Wegen des Verdachts auf "irreführende Preiswerbung" mahnte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Filialen der METRO-Tochter im Saarland und in Baden-Württemberg ab. Kundenbeschwerden legten nahe, vor der Aktion am vergangenen Montag seien Preise einiger Produkte erhöht worden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat MediaMarkt ebenfalls gerügt. Das Unternehmen wies die Kritik zurück.

Es sei unzulässig, mit besonderen Preisherabsetzungen zu werben, wenn diese nicht oder nur unerheblich stattgefunden hätten, sagte Egbert Groote, Jurist bei den Verbraucherzentralen. Viele Kunden hätten sich beschwert, dass Preise am Aktionstag teils deutlich höher gewesen seien als an Tagen zuvor. So sei in einem Markt im Saarland ein digitaler Camcorder Ende Dezember für 299 Euro angeboten worden, der am Rabatt-Tag dann aber mit 349 Euro ausgezeichnet worden sei. Die bundesweit massiv beworbene Aktion, einen Nachlass in Höhe der Mehrwertsteuer von 16 Prozent zu gewähren, hatte MediaMarkt einen Kundenansturm beschert.

Auch bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gingen zahlreiche Beschwerden ein. Die Preisaktion sei als eintägiger Sonderverkauf zwar zulässig. MediaMarkt müsse sich aber widersprüchliche Werbeaussagen vorhalten lassen. Hintergrund sei, dass ein Nachlass in Höhe der Mehrwertsteuer vom Bruttobetrag gerechnet nicht 16 Prozent, sondern nur 13,79 Prozent ausmache.

Ein Sprecher der Media-Saturn-Holding GmbH wies die Vorwürfe zurück. Bei 197 Standorten und 30 000 angebotenen Produkten je Markt könnten Pannen im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. dpa

© Mannheimer Morgen - 07.01.2005