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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von Reverend_O
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    Brauche Rat: BayBO - Flucht- und Rettungswege

    Hallo zusammen,

    ich sitz hier grad über dem Thema Flucht-und Rettungswege (deren Pläne ja nach § 55 Arbeitsstättenverordnung vom Arbeitgeber anzugeben sind) und komm nicht weiter:

    Folgender Sachverhalt:
    In einem neu angemieteten Teil des Gesamtobjekts (EG) wurde vor einiger Zeit ein Bereich durch eine durchgehende Wand geteilt und somit der Zugang in das Treppenhaus "verbaut". Der momentan einzige Fluchtweg (Fenster gelten nach meinen Infos nur als 2. Rettungsweg) führt durch eine nach innen zu öffnende Brandschutztür (T30) - hier endete auch nach den alten Plänen der Brandabschnitt. Frage: Ist das so zulässig, oder muss die Tür entfernt werden? Als Zusatzinformation: Die Gesamtlänge des beschriebenen Bereichs beträgt ca. 30 m - von der Brandschutztür sind es dann noch ca. 10 m in das Treppenhaus.

    Wär schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, ich komm mit googlen nicht weiter...

    Danke schon mal!
    Cheers, Oliver

    "Unfortunately, no one can be told, what the Matrix is; you have to see it for yourself."

  2. #2
    Daytona Avatar von pisaverursacher
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    ...nach meinem Wissensstand müsste die T30- Tür erneuert werden oder das ganze Element so gedreht, daß die Tür in Fluchtrichtung zu öffnen ist.
    Desweiteren sollte die Tür mit einem Panikverschluss ausgestattet sein, d.h. entw. ein Panikschloss oder je nach jetziger Ausstattung der Tür wie z.B. Zutrittskontrolle o.ä. mit einer Fluchtwegssteuerung.
    Eine korrekte Kennzeichnung des Fluchtweges darf natürlich auch nicht fehlen.

    Alles leichter gesagt als getan.
    Es gibt natürlich noch viele andere Vorschriften, wie z.B. wieviele Menschen durch diesen Fluchtweg müssen, wie groß die jetzige Tür ist, usw.

    Das Beste in so einem Fall, ist die Feuerwehr zu Rate ziehen oder ein Sicherheitsbeauftragter der sich mit sowas gut auskennt.
    Gruss,
    Michael

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von Reverend_O
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    Hi Michael, schon mal danke für deine Antwort.

    Original von pisaverursacher
    Das Beste in so einem Fall, ist die Feuerwehr zu Rate ziehen oder ein Sicherheitsbeauftragter der sich mit sowas gut auskennt.
    Das ist genau mein Problem, drei "Experten" und vier Meinungen, und alles so schwammig, dass ich mir hart tue, dem Vermieter mit klaren Fakten gegenüber zu treten...
    Cheers, Oliver

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  4. #4
    Geprüftes Mitglied
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    Bauamt, dort gibt es einen weiß jetzt nicht die Fachbezeichnung

    der dir klar sagt was und wie du ausführen must und ein Architekt sollte dir eine kostengünstige lösung vorschlagen die du dem Bauamtmenschen präsentierst sonst kanns teuer werden.

    weiterer vorteil dieser lösung wenn was ist "sitzt du hoch und trocken"
    Gruß

    Jan

  5. #5
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    ich kenne es nur von meinen versch. Gewerbeobjekten, die ich mitbetreut habe ...

    Fluchttüren in Gewerbeobjekten (incl. Treppenhäuser, Parkgaragen, usw.) müssen immer in Fluchtrichtung öffnen ....

    vielleicht hilft Dir das weiter ...
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

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  6. #6
    Yacht-Master Avatar von Reverend_O
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    Themenstarter
    Jungs, danke, wieder ein paar Mosaiksteinchen mehr...

    Ich werd jetzt einfach mal den Vermieter damit konfrontieren und abwarten, mit welcher Lösung er kommt.

    Jan: War grad mal auf der Bauamtsseite unseres Landkreises - au weia, den Behördenslalom versuch ich mir erst mal zu ersparen...
    Cheers, Oliver

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