Original von Reverend_O
Original von Flo74
was ist, wenn du wat schönes gebrauchtes hier im SC ohne papers erwirbst, ggf. sogar noch einen nicht-LC-100 artikel und machst in timbuktu urlaub.

hilft dann eine edesstattliche erklärung eines zeugen, wie es zu dem erwerb im abreiseland kam, dass die einen damit auch wieder reinlassen
Dafür gibts eben diese ominöse Nämlichkeitssicherung. D.h., die Ware (in dem Fall die Uhr) wird anhand eindeutiger Kennzeichen als "in der Gemeinschaft befindliche" Ware identifiziert und diese werden vom Zoll bestätigt. Üblicherweise bzw. idealerweise z.B. über eine Serien-Nummer.

In deinem Fall gehst Du also mit deiner Uhr zum Zoll, führst sie vor, und kassierst neben neidvollen Blicken auch ein Papier, das Du im Zweifel bei der Wiedereinreise vorzeigen kannst.

Kostet (außer Zeit) nicht mal was...

P.S. Sollte die Nummer natürlich ausgefeilt sein, wirds schwieriger - aber so ne Uhr würde hier ja eh keiner kaufen/besitzen wollen
alles klar. danke!

Original von ibi
wie jetzt, mit der uhr am flughafen zum zoll, band abmontieren, seriennr auf nämlichkeitsbescheinung notieren und mitführen?

warum so kompliziert, ich lege mein arm um die zöllnerin und laß mich photografieren!
bei der einreise habe ich dann das photo als beweis, dass ich bei der ausreise die uhr schon hatte
its ssooo easyyy
herrlich