...also meinem Bekannten wurde angeboten, dass er die Uhr am Flughafen lassen könne und sie dann später wieder abholen kann (damit auch die Zollbeamten mal ne richtige Uhr tragen könnenOriginal von StefanS
Also Kinder ich sage es doch immer wieder!!!!
Nur eine Uhr in Deutschland kaufen mit einer dazugehörigen Rechnung
Alle meine LV Artikel, Uhr, Schmuck, etc. habe ich in Deutschland gekauft und habe auch eine dazugehörige Rechnung.
Ich werde aber den Teufel tun, die ganzen Rechnungskopien bei einem Urlaub in Kopie mitzuführen.
Ich kann ja sofort nachweisen, dass alle diese mitgeführten Artikel und Wertgegenstände von mir in Deutschland mit Rechnung gekauft wurden.
Soll mich doch der Zollbeamte nachhause fahren und dort kann ich Ihm dann alle Rechnungen zeigen und ich spare mir das Taxi vom Fughafen nachhause
Aber wenn ich einen Wertgegenstand in meinem besitz habe, der vielleicht nicht ordnungsgemäß eingeführt wurde, muss ich doch bei jeder Einreise aus einem Nicht U Staat beim Durchgang beim Zoll damit rechnen, dass ich kontrolliert werde...dann muss man halt so einen Scheiss nicht kaufen oder einfach zuhause lassen![]()
)...nach Hause fahren die Dich leider nicht
...laut Zoll ist der, der einen Gegenstand einführen will, also wieder einreisen will (nicht was ihr denkt) in der Beweispflicht.
Aber ich hoffe, dass mir solch eine Kontrolle niemals blüht...sehe mich schon das Band abmontieren...![]()
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12.05.2009, 16:04 #11ehemaliges mitglied 15890Gast
RE: Zollbestimmungen bei Urlaubsreise...
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