...ich vermute, dass nicht...

Soweit ich es verstanden habe, ist der den Zoll interessierende Punkt, ob schon einmal für den Gegenstand, also die Uhr in dem Fall, in Deutschland Steuern entrichtet wurden, oder nicht.

Wenn man also eine Uhr, auch mit LC ungleich 100, in Deutschland gekauft hat und MWSt. gezahlt hat, dann hast Du kein Problem.

Solltest Du keine Rechnung haben, auch nicht die des Vorkäufers (in der ja die MWSt. ausgewiesen sein dürfte), angenommen Du kaufst eine Uhr privat und ohne schriftlichen Kaufvertrag zwischen den privaten Vertragsparteien, dann hast Du keinen Nachweis über entrichtete Steuern...dann gibt es aus meiner Sicht Probleme!