Noch etwas - und ich weiss, dass Du das gar nicht erwähnt hast - deshalb nur als allgemeine Anmerkung:

Den Namen zu entfernen ist eine Sache, seinen eigenen Namen dann stattdessen einzutragen und damit implizit sich als Erstkäufer darzustellen ist bei einem etwaigen Wiederverkauf dann schon (rechtlich) bedenklicher ...