Original von scrumpy-jack
Wer Rolexplastikarten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Rolexverbot nicht unter zwei Jahren bestraft...
Wenn wir uns schon in den Bereich der Urkundenfälschung vorwagen so würde unter anderem auch dazugehören den Rechtsverkehr täuschen zu wollen - das wäre bei einer Veränderung des Datums der Fall.

Sonst befinden wir uns im Bereich der Privatautonomie und Rolex kann unter den selbst festgelegten Bedingungen Garantie gewähren. Und hier ist es wohl doch so daß Rolex diesen nicht an einen vorhandenen Namenseintrag knüpft ...