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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von harlelujah
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    Frage der Woche: Sind Richter Beamte?

    War ein Diskussionsthema letztes Wochenende.

    Wo sind die Experten?

    Gruß
    Peter
    Gruss
    Peter


  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Richter sind Personen, denen gem. Art.92 GG die rechtsprechende Gewalt anvertraut ist. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art.97 Abs.1 GG).

    Unterschieden werden Berufsrichter und ehrenamtliche Richter (§1 DRiG). Letztere sind in einigen Verfahrensordnungen vorgesehen, in denen auch ihre jeweiligen Rechtsverhältnisse geregelt sind (vgl. §§105 Abs.1, 107ff. GVG, §§16, 20ff., 35, 37ff., 41, 43f. ArbGG).

    Berufsrichter sind aufgrund ihrer Unabhängigkeit keine Beamten, sondern stehen in einem besonderen Dienstverhältnis zum Staat (vgl. Art.98 GG). Dieses Richterverhältnis der Berufsrichter wird im Deutschen Richtergesetz (DRiG) und den Richtergesetzen der Länder geregelt. Voraussetzung für die Berufung zum (Berufs-)Richteramt ist die Befähigung zum Richteramt, die durch Studium der Rechtswissenschaft mit abschließendem erstem Staatsexamen und Referendariat mit abschließendem zweiten Staatsexamen erworben wird (§5 DRiG). Der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit (§10 DRiG) geht eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Richter auf Probe (§12 DRiG) voraus. Die Amtsbezeichnung des Richters auf Lebenszeit lautet »Richter«, »Vorsitzender Richter«, »Direktor«, »Vizepräsident« oder »Präsident« mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz (also »Richter am Amtsgericht«, »Präsident des Verwaltungsgerichts« usw., §19a Abs.1 DRiG), während die Amtsbezeichnung des Richters auf Probe nur »Richter« lautet (§19a Abs.3 DRiG).

    © Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht, 2005 [CD-ROM].
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  3. #3
    GMT-Master
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    Beste Grüße aus Hamburg,
    Julian

  4. #4
    Super-Moderator Avatar von Muigaulwurf
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    der Experte war da, Thema fertig, oder?
    Gruß, Joe

    it's not hoarding if your shit is cool

    Kow How Joe

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von harlelujah
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    Ich habs anders argumentiert, da ich kein so versiertes Wissen wie Ihr habe.

    In Deutschland herrscht Gewaltenteilung:

    Legislative (z.B. Bundestag)

    Judikative (z.B. Richter)

    Executive (z.B. Beamte)

    Daraus folgt: Richter können keine Beamte sein.

    Gruß
    Peter
    Gruss
    Peter


  6. #6
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    Original von NicoH
    ... Berufsrichter sind aufgrund ihrer Unabhängigkeit keine Beamten, sondern...
    Im Umkehrschluss gilt demnach, dass Beamte abhängig sind
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  7. #7
    Officially Certified legendary Double Hell Driver 2009 & 2010, DoT Winner 2017 Avatar von Dr. K
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    Gruß
    Marco.

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    (Cordula Stratmann)

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