Richter sind Personen, denen gem. Art.92 GG die rechtsprechende Gewalt anvertraut ist. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art.97 Abs.1 GG).
Unterschieden werden Berufsrichter und ehrenamtliche Richter (§1 DRiG). Letztere sind in einigen Verfahrensordnungen vorgesehen, in denen auch ihre jeweiligen Rechtsverhältnisse geregelt sind (vgl. §§105 Abs.1, 107ff. GVG, §§16, 20ff., 35, 37ff., 41, 43f. ArbGG).
Berufsrichter sind aufgrund ihrer Unabhängigkeit keine Beamten, sondern stehen in einem besonderen Dienstverhältnis zum Staat (vgl. Art.98 GG). Dieses Richterverhältnis der Berufsrichter wird im Deutschen Richtergesetz (DRiG) und den Richtergesetzen der Länder geregelt. Voraussetzung für die Berufung zum (Berufs-)Richteramt ist die Befähigung zum Richteramt, die durch Studium der Rechtswissenschaft mit abschließendem erstem Staatsexamen und Referendariat mit abschließendem zweiten Staatsexamen erworben wird (§5 DRiG). Der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit (§10 DRiG) geht eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Richter auf Probe (§12 DRiG) voraus. Die Amtsbezeichnung des Richters auf Lebenszeit lautet »Richter«, »Vorsitzender Richter«, »Direktor«, »Vizepräsident« oder »Präsident« mit einem das Gericht bezeichnenden Zusatz (also »Richter am Amtsgericht«, »Präsident des Verwaltungsgerichts« usw., §19a Abs.1 DRiG), während die Amtsbezeichnung des Richters auf Probe nur »Richter« lautet (§19a Abs.3 DRiG).
© Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht, 2005 [CD-ROM].
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05.05.2009, 20:18 #1
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05.05.2009, 20:30 #2Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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05.05.2009, 20:32 #3
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Beste Grüße aus Hamburg,
Julian
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05.05.2009, 20:49 #4
der Experte war da, Thema fertig, oder?
Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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05.05.2009, 20:51 #5
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05.05.2009, 21:15 #6Original von NicoH
... Berufsrichter sind aufgrund ihrer Unabhängigkeit keine Beamten, sondern...Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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05.05.2009, 22:09 #7
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Gruß
Marco.
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