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Thema: Firmenwagen

  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    Firmenwagen

    Hallo allwissendes Forum,

    als Angesteller hat mir mein Dienstgeber ein Auto (Firmenwagen) zur Verfügung gestellt. Ich darf das Auto privat uneingeschränkt Nutzen. (Fahrten ins Ausland/Inland, Urlaubsfahrten...). Da das Auto einen Sachbezug darstellt, wird das ganze natuerlich auch versteuert. Ich habe die Privatnutzung auch in meinem Dienstvertrag stehen.

    Ich habe den Wagen nun schon seit ueber einen Jahr und es gab nie (auch nur ansatzweise) irgendwleche Probleme.

    Gestern wies mich ein guter Feund darauf hin, dass ich bei einer Polizeikontrolle (auch im Ausland) auf Aufforderung beweisen muss, dass ich dieses Auto benutzen DARF. (Zulassungsschein und Führerschein reichen nicht aus.) Stimmt das?

    Mit anderen Worten: Muss ich nun eine Kopie von meinem Dienstvertrag bzw. eine zusaetzliche "Erlaubnis" mitfuehren?

    Habt Ihr da Erfahrung gemacht?

    Achja: Als Basis dient das oesterreichische Recht.

    Danke und schoenes laaaaaaanges Wochenende,
    Gertschi
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  2. #2
    Freccione Avatar von neo507
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    hallo,

    also in deutschland ist mir sowas nicht bekannt.

    gruß

    jürgen

  3. #3
    Prinzessin Avatar von botti800
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    ich hab einen dienstwagen mit voller nutzung.... noch nie was davon gehört gertschi
    Zucht & Ordnung! 180

  4. #4
    Freccione
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    Hatte auch so

    Wäre mir auch neu, bin nie danach gefragt worden !

    Auch bei Polizeikontrolle in Italien nicht ! Da ist nur die grüne Karte wichtig, daß das Auto versichert ist !

    Außerdem wenn Du es nicht nutzen dürftest, wäre es sicher bald als gestohlen gemeldet......


    Ach ja nicht wieder den Freunden leihen
    LG Dieter

  5. #5
    Daytona
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    Da kann schon was dran sein,

    also bei uns (großer Autohersteller) läuft das so:

    zu jedem Dienstwagen gibt es mit dem Fahrzeugschein eine kleine standardisierte Vollmacht, dass man das Ding nutzen darf. Ist sicher nicht nur Spass, deshalb denke ich, da was dran, dass man das beweisen können muss.
    Nos vemos!
    famoso_lars

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    hallo gertschi ewig nimma gesehen... muss ans w&co denken

    den zettel brauchst du, für italien eine italienische version... gibts beim oemtc 08/15 formulare dazu...

    wennst mir ein email bzw deine aktuelle emailadresse per PN schickst, schick ichs dir auch gerne...
    Grüße -- Jürgen


  7. #7
    Sea-Dweller
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    Hallo,

    für Polen habe ich auch schoin sowas gehört.
    Es gibt da auch Formulare im I-Net.
    Es kostet angeblich auch Strafe und du mußt nachweisen können
    das du das Fahrzeug führen darfst.

    Gruß
    Torsten
    Viele Grüße
    Torsten

  8. #8
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ich kanns nur auf deutscher Basis sagen:

    Original von Gertschi... habt Ihr da Erfahrung gemacht? ....
    Ja, in der bekanntermassen strengen Schweiz Null Problem.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  9. #9
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Gibt es oder gab es zumindest auch in Deutschland. Unterschriebener Zettel des Arbeitgebers im Handschuhfach sollte aber vollkommen genügen. Habe aber noch nicht gehört, dass er irgendwo nachgefragt wurde.

    Edit: Habe ein Formular als PDF hier und kann es Dir gerne schicken per eMail.

  10. #10
    Yacht-Master Avatar von SoccaRoo13
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    fahre seit 15 jahren firmenfahrzeuge und habe davon werder was gehört, noch bin ich im ausland (NL, B, CH, A, Lux) danach gefragt worden.
    Gruß Kai


  11. #11
    Yacht-Master Avatar von IPAQ1
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    fahre auch mit dem firmenwagen ins ausland auch schon öfters angehalten worden


    nie ein problem bisher und auch keine frage ob das fahrzeug von mir geführt werden darf.
    Gruss Christoph

  12. #12
    Yacht-Master
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    RE: Firmenwagen

    Original von Gertschi
    Hallo allwissendes Forum,

    als Angesteller hat mir mein Dienstgeber ein Auto (Firmenwagen) zur Verfügung gestellt. Ich darf das Auto privat uneingeschränkt Nutzen. (Fahrten ins Ausland/Inland, Urlaubsfahrten...). Da das Auto einen Sachbezug darstellt, wird das ganze natuerlich auch versteuert. Ich habe die Privatnutzung auch in meinem Dienstvertrag stehen.

    Ich habe den Wagen nun schon seit ueber einen Jahr und es gab nie (auch nur ansatzweise) irgendwleche Probleme.

    Gestern wies mich ein guter Feund darauf hin, dass ich bei einer Polizeikontrolle (auch im Ausland) auf Aufforderung beweisen muss, dass ich dieses Auto benutzen DARF. (Zulassungsschein und Führerschein reichen nicht aus.) Stimmt das?

    Mit anderen Worten: Muss ich nun eine Kopie von meinem Dienstvertrag bzw. eine zusaetzliche "Erlaubnis" mitfuehren?

    Habt Ihr da Erfahrung gemacht?

    Achja: Als Basis dient das oesterreichische Recht.

    Danke und schoenes laaaaaaanges Wochenende,
    Gertschi
    Ich bin mehr als zwanzig Jahre Firmenwagen gefahren und hatte bei Kontrollen auch im Ausland nie Probleme. Warum auch? Jeder darf ein Auto fahren, wenn er den Fahrzeugschein mitführt, auch wenn das Auto nicht auf ihn zugelassen ist. Außerdem ist in der Regel klar, daß das Auto auf ein Unternehmen zugelassen ist. Ganz auf Sicherheit bedachte können ja noch den Firmenausweis mit sich führen. Ich glaube, ein theoretisches Problem, kein praktisches....

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    Themenstarter
    Hallo Jungs!

    Vielen Dank für Eure Antworten und Eure Unterstützung. Ich schicke morgen meine E-Mail adresse raus (für die Forumlare).

    Keine Angst - der Firmenwágen geht eh nicht schnell - somit kann ich die Karre ruhig herborgen Ausserdem habe ich sogar eine Ausnahmegenehmigung, dass ich auf bestimmten Strecken 180 km/h fahren darf (kein Scherz!)

    Danke,
    Gertschi
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  14. #14
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Ah du testest die Section Control??

    Darfst dir aber keinen Smart als Firmenwagen nehmen
    lg Michael


  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    Nein, nicht die Section-Control. Die Teststrecke von Magna
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von harlelujah
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    In Deutschland ist es doch so: hast du den Fahrzeugschein in der Hand, darfst du auch das Kfz fahren

    Gruß
    Peter
    Gruss
    Peter


  17. #17
    Freccione
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    Gertschi
    Bist Du in Graz mit dem KTM X-Bow gefahren der am WE in der Zeitung war ?
    LG Dieter

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