Und falls jemand wegen "einiger" Delikte seinen ursprünglichen 1, 1a oder 1b vor Jahren verloren haben sollte, so kann er diesen beim Straßenverkehrsamt neu beantragen für eine Gebühr von 170 Euro sowie einem Sehtest.

Wer früher gar seine Klasse 3 verloren hat und heutzutage mit der neuen Scheckkarte und Klasse B rumeiern muss, dem sei gesagt, dass auch diese neu zu beantragen ist. Nur kommen da noch ein großer Seetest, eine ärtzliche Untersuchung (beides zusammen 75 Euro z.B. beim TÜV) und ein großer Erste-Hilfe-Kurs (40 Euro) drauf - weil man ja auch wieder bis 7,5 Tonnen darf dann.

Das aber nur als Info am Rande nachdem es Ende vergangenen Jahres eine Paragraphenänderung gab.