Wie auch immer: Die Diskussion hatten wir schon soo oft. Wenn eine gewisse Anzahl von Gestaltungsmerkmalen vom Original abweichen, ist vom schutzrechtlichen Aspekt her nix zu wollen. Den Rest regelt der Markt. Die Originale trägt man im Vorstand, die Nachbauten am Fließband, keiner tut dem anderen weh.