Allgemeine Rechtslage und AGB des Verkäufers sind da ziemlich eindeutig:

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe das Sache auf den Käufer über.
...und eine Übergabe an mich hat nicht stattgefunden...


den Verlust darf also der Versender mit DPD abkaspern...