Du siehst das Problem schon richtig - Dein Lösungsanstz ist nur falsch.Original von Subdate300
Ok, lass mich mal...
Ich berechne 19 % auf der Rechnung, der Kunde zahlt. Ich muss folglich von dem Pfand die USt dem Fiskus geben. Wenn er aber das Ding wieder bringt bekommt er ja den selben Betrag ausbezahlt. Wie soll ich denn das als VSt. geltend machen?
Zählt hier der Grunsdsatz nicht... Keine Buchung ohne Beleg?
Bin ich doof?![]()
Das Verfahren, das oben auszugsweise im Beitrag des DIHK geschildert wird, ist in der täglich Praxis eben keine Vereinfachung.
Einfacher ist das normale Verfahren und der Lösungsansatz der Finanzverwaltung: Die Rückzahlung von Pfand ist auf allen Handelsebenen und insbesondere beim Geschäft mit dem Endabnehmer, denn hier ist es eben von ausschlaggebender Bedeutung, ganz simpel eine Entgeltsminderung. Sprich der Umsatz und damit die Umsatzsteuer werden reduziert. Die Frage der Vorsteuer und einer ordnugnsgemäßen Rechnung stellt sich erst gar nicht.
Auch ist das Pfand, wie hier ausgeführt wurde, kein durchlaufender Posten im umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Wäre es nämlich ein durchlaufender Posten, würden die Pfanddifferenzen die immer entstehen, umsatzsteuerlich nicht erfasst.
Gruß
Bernd
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Baum-Darstellung
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22.04.2009, 19:33 #8Grüße
Bernd
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