Ich möchte jetzt keine ausführliche Rechtsinformation - da geh ich dann eh zum Anwalt. Nur eine kurze Info.
Situation:
Habe ein Büro im EG eines Rückgebäudes vermietet. Das Bauwerk stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Mein Mieter beklagte im Januar 2008 eine Pilzbildung im Büro. Ursache ist eine feuchte Kellerwand in der das Wasser jetzt ins EG hochsteigt. Details erspare ich mir.
Zur schnellen Abwehr habe ich dann eine Trockenbauwand vorsetzen lassen, die Hausverwaltung und die Miteigentümer informiert. Hab auch schnell die Info bekommen, dass Alles was innerhalb des Büros ist, Sache des jeweiligen Eigentümers ist. Hatte bis dahin auch kein Problem damit.
Mittlerweile hat sich der Schimmel auf eine andere Wand ausgebreitet und eine erneuerliche Trockenbauwand ist nötig.
Passiert ist in diesem Jahr seitens Miteigentümer gar nichts außer leere Worte. Man will das Problem nur aussitzen, da Kosten in Höhe von ca. 15.000 Euro anfallen, die Kellerwand trocken zu legen und eine Horizontalsperre einzubauen.
Hab ich JETZT die Möglichkeit aufgrund "unterlassenen Handelns" die Eigentümer Gemeinschaft zu zwingen, die mir jetzt entstehenden Kosten zu übernehmen? Kosten wären z.B. Mitminderung des Mieters bzw. Kosten der Vorsatzwand.
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Peter
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Baum-Darstellung
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05.04.2009, 17:26 #1
Feuchteschaden - Wie sind meine Möglichkeiten?
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