da aber für WEGs Gebäudevers. incl. Leitungswasser ges. vorgeschrieben sind, würde ich mal nen Wasserschaden bei der Vers. melden und nach nem Leckorter fragen. Dieser sollte normalerweise bewilligt werden. Dieser sollte das Gerät und die Erfahrung haben, die Ursache stark eingrenzen zu können; d.h. Leitungs-/Rohrdefekte auszuschließen ...

wäre meiner M. n. der erste Schritt; aber richtig ist auch, dass für diese Aufgaben ne HV verantwortlich ist, die monatl. auch ihr Geld dafür bekommt.