Zahlt der Kunde eine Rechnung(Telekom+call by call) nicht, wird ihn sein Vertragspartner in der Regel mahnen. Das ist grundsätzlich auch bei Telefonrechnungen nicht anders. Im Fall der eingedruckten "Call-by-Call" – Rechnung auf der Telekom-Rechnung ist das jedoch manchmal etwas anders: Normalerweise mahnt nämlich die Telekom nur ihren Rechnungsbetrag. Und nicht den der "Call-by-Call" – Betreiber. Denn rechtlich ist sie nur zur Rechnungsstellung verpflichtet. Die Forderung dann auch eintreiben muss sie aber nicht.
Wer "Call-by-Call" telefoniert, hat es vielleicht schon einmal bemerkt: Mahnungsbeträge der Telekom sind darum oft etwas geringer, als der ursprüngliche Gesamtbetrag der ursprünglichen Rechnung(en): Es fehlt der Anteil der "Call-by-Call" Gesellschaften.
Nach Einspruch oder Zahlungsverzug werden plötzlich aus der Telekomrechnung 2 Rechnungen !!!
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21.03.2009, 17:52 #16
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