http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...g_werkvertrag/
hier mal ein Musterverrag der IHK....
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Thema: Stichwort Beratervertrag
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18.03.2009, 23:39 #1
- Registriert seit
- 11.12.2007
- Beiträge
- 66
Stichwort Beratervertrag
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema 'Beratervertrag'. Was ist seriös unter einem solchen Vertrag zu verstehen? Welche Inhalte hat ein solcher Vertrag bzw. welche sollte er haben? Wer kennt entsprechende Vorlagen bzw. kann diese zur Verfügung stellen. Oder sollte ich mich besser direkt an einen RA wenden...allerdings möchte ich mir zunächst einmal einen groben Überblick verschaffen
Hintergrund: es geht um eine nebenberufliche Tätigkeit, der ich gerne im Rahmen eines solchen Vertrages nachgehen möchte. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen.
Bin für jeden Hinweis dankbar.Rolex can't buy friends but it can get you a better class of enemy
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19.03.2009, 06:28 #2
RE: Stichwort Beratervertrag
Martin
but it ain't gon' happen tonight
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19.03.2009, 12:21 #3
RE: Stichwort Beratervertrag
Beraten lassen !
Wenn von einem Anwalt, sollte der auch Ahnung von den steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten solcher Verträge haben. Achtung hierbei: Fachanwalt für Steuerrecht bedeutet nich unbedingt, dass er auch Ahnung vom Steuerrecht hat. Hat er keine Ahnung von diesen Teilrechtsgebieten, mußt Du noch zusätzlich einen Steuerberater konsultieren, der dann hoffentlich zu den Vertretern seiner Berufsgruppe gehört, die davon Ahnung haben.
Habe oft solche Verträge auf dem Tisch liegen, die die Mandanten selbst gebastelt haben. Meist liegt das Kind dann schon im Brunnen.
Grüße
BerndGrüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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19.03.2009, 12:26 #4
RE: Stichwort Beratervertrag
Original von estueren
... es geht um eine nebenberufliche Tätigkeit, der ich gerne im Rahmen eines solchen Vertrages nachgehen möchte. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
bitte auch mit deinem Arbeitgeber abstimmen...Martin
but it ain't gon' happen tonight
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19.03.2009, 12:37 #5
RE: Stichwort Beratervertrag
Original von Agent0815...Achtung hierbei: Fachanwalt für Steuerrecht bedeutet nich unbedingt, dass er auch Ahnung vom Steuerrecht hat. ....
Ich frage mich nur was sagt der Fachanwaltstitel dann aus, außer, dass der Anwalt vor Abschluss mindestens drei Jahre als Anwalt tätig gewesen sein, an theoretischen Unterricht teilgenommen habe, drei umfangreiche theoretische Prüfungen abgelegt, besondere Kenntnisse im gesamten Steuerrecht, sowie eine gewisse Anzahl von Fällen nachgewiesen haben muss?Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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19.03.2009, 13:17 #6
RE: Stichwort Beratervertrag
paddy
Mir ist durchaus bekannt wie der Weg zum Fachanwalt für Steuerrecht aussieht, in unserem Hause erleben wir das ja permanent mit all den Anwälten, die sich nicht an das Steuerberaterexamen ranwagen, da es da eine recht hohe Durchfallquote gibt und gerade die mit dem Vorbildungsweg "Jurist" statistisch gesehen die höchste Durchfallquote haben.
Du schreibst es ja selbst, was es bedeutet Fachanwalt für eine Richtung, hier Steuerecht zu sein. Diese Dinge bedeuten aber noch lange nicht, dass man dann auch Ahnung vom Steuerecht hat. Nicht falsch verstehen: Es gibt durchaus auch Anwälte die Ahnung vom Steuerecht haben und das sind z.T. auch welche, die diese Fachanwaltsbezeichnung überhaupt nicht besitzen. Genauso gibt es Steuerberater, die kann man mal gerade an eine Buchhaltung ranlassen, dann ist aber auch schon gut.
Ich persönlich halte diese ganzen Fachanwaltsbezeichnungen für Etikettenschwindel. Das gleiche möchte man nun im Bereich der Steuerberater installieren, s.g. Fachberaterbezeichnungen. Es geht auch hier wieder nur darum, dass irgenwelche Fortbildungsinstitute Kohle machen - eine Aussagekraft über die Kopetenz des Beraters haben dies Fachberatertitel ebensowenig wie die Fachanwaltsbezeichnungen.
Aber wir schweifen von der eigentlichen Frage ab.
Grüße
BerndGrüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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19.03.2009, 16:02 #7
RE: Stichwort Beratervertrag
Original von paddy
Ich kenne ne Menge Leute die eigentlich keine Ahnung haben von dem was sie machen, gibts hier im Forum auch en masse.
Ich frage mich nur was sagt der Fachanwaltstitel dann aus, außer, dass der Anwalt vor Abschluss mindestens drei Jahre als Anwalt tätig gewesen sein, an theoretischen Unterricht teilgenommen habe, drei umfangreiche theoretische Prüfungen abgelegt, besondere Kenntnisse im gesamten Steuerrecht, sowie eine gewisse Anzahl von Fällen nachgewiesen haben muss?
Die tatsächliche Erfahrung macht es aus - wie immer...Beste Grüße,
Marcus
Stirb langsam ist ein Weihnachtsfilm!!
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19.03.2009, 22:22 #8
- Registriert seit
- 11.12.2007
- Beiträge
- 66
ThemenstarterEinen herzlichen Dank für Eure Antworten --- die Vielfalt des Wissens, die in diesem Forum zusammenkommt und in den threads "kondensiert", ist immer wieder erstaunlich...
Der Mustervertrag der Industrie-und Handelskammer liefert eigentlich fürs Erste genau das, was ich gesucht habe, einen Überblick zur besseren Annäherung an das Thema. Das nicht alle Facetten damit ausreichend beleuchtet sind, ist mir natürlich auch klar. Sobald es Ernst wird, werde ich wohl auf jeden Fall noch den Rat einen versierten Justitiars oder (Fach-)Rechtsanwalts einholen (und natürlich auch den Haupt-Arbeitgeber um Erlaubnis fragen)
Gruß EnnoRolex can't buy friends but it can get you a better class of enemy
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