Original von paddy
Ich kenne ne Menge Leute die eigentlich keine Ahnung haben von dem was sie machen, gibts hier im Forum auch en masse.
Ich frage mich nur was sagt der Fachanwaltstitel dann aus, außer, dass der Anwalt vor Abschluss mindestens drei Jahre als Anwalt tätig gewesen sein, an theoretischen Unterricht teilgenommen habe, drei umfangreiche theoretische Prüfungen abgelegt, besondere Kenntnisse im gesamten Steuerrecht, sowie eine gewisse Anzahl von Fällen nachgewiesen haben muss?
Der Fachanwaltstitel alleine sagt leider gar nichts. Wenn ich sehe, was die vermeintlichen Fachanwälte aus meinem Bereich teilweise für einen Stuss von sich geben

Die tatsächliche Erfahrung macht es aus - wie immer...