Offenbar hat ein deutsches OLG es ähnlich gesehen, wie der Beklagte.Original von Ingo.L
Original von Flying Spur
Für mich eine normale Reaktion sich gegen die Klage zu verteidigen, wenn man die Chance hat, nicht haften zu müssen...
Aha, normal, ich akzeptiere die AGB und wenn ich dann schice baue tu ich so als gäbs die gar nicht und geh vor Gericht. Soso![]()
Und ja: auch AGB können unwirksam sein. Womit ich nicht sagen möchte, dass diese es hier sind.
In der Sache sind wir nicht weit auseinander und ich bin inhaltlich völlig beim BGH - nur, wenn es die realistische Chance gibt einen Prozess zu gewinnen, nutzt man sie vernünftigerweise auch. Nichts anderes wird der Beklagte hier getan haben.
Im Übrigen ist der BGH auch gerade für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung da - es ist daher m.E. nicht tragisch, wenn diese Fälle dort landen; im Gegenteil.
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Thema: Ebay Konteninhaber haften...
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11.03.2009, 12:10 #1Day-Date
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RE: Ebay Konteninhaber haften...
Viele Grüße, Arno
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