Ergebnis 1 bis 14 von 14
  1. #1
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Ebay Konteninhaber haften...

    ...auch wenn die Frau Mist baut...nicht wirklich erblüffend aber lustig zu lesen...


    http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB...rss_aktuell_sc
    Martin

    Everything!

  2. #2
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Ebay Konteninhaber haften...

    Das für so einen shice zig Gerichte bemüht werden, ist doch schon lächerlich. Ist doch in den ebay AGB deutlich geregelt.

    7.
    Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.

    8.
    eBay wird das Passwort eines Mitglieds nicht an Dritte weitergeben und ein Mitglied nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.

    9.
    Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht.
    Er hat es ja seiner Frau möglich gemacht mit seinem Account zu arbeiten, die hat den Account ja nicht hackermäßig geknackt. Warum beschwert er sich dann im Nachhinein ?

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Dass sowas vor den BGH gehen muss ist lächerlich, aber typisch für die komplette Abwesenheit von gesundem Menschenverstand in breiten Teilen der Bevölkerung.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #4
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    RE: Ebay Konteninhaber haften...

    Original von Ingo.L

    ... Warum beschwert er sich dann im Nachhinein ?
    Er wurde von Cartier verklagt - und wollte nicht haften. Für mich eine normale Reaktion sich gegen die Klage zu verteidigen, wenn man die Chance hat, nicht haften zu müssen...
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  5. #5
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Ebay Konteninhaber haften...

    Original von Flying Spur
    Für mich eine normale Reaktion sich gegen die Klage zu verteidigen, wenn man die Chance hat, nicht haften zu müssen...

    Aha, normal, ich akzeptiere die AGB und wenn ich dann schice baue tu ich so als gäbs die gar nicht und geh vor Gericht. Soso

  6. #6
    680g pures Fleisch! Avatar von GG2801
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    Die aus Lettland stammende Frau hatte über das Account ihres Mannes in gebrochenem Deutsch das vermeintliche „Halzband Cartier“ für 30 Euro angepriesen, „mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus“.


    Gerald

    Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.

  7. #7
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    spannend finde ich, ob der Typ Schadensersatz gegen den Frauenhändler geltend machen kann, vom dem er diese Natascha erworben hat...
    Martin

    Everything!

  8. #8
    680g pures Fleisch! Avatar von GG2801
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    Gerald

    Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.

  9. #9
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    RE: Ebay Konteninhaber haften...

    Original von Ingo.L
    Original von Flying Spur
    Für mich eine normale Reaktion sich gegen die Klage zu verteidigen, wenn man die Chance hat, nicht haften zu müssen...

    Aha, normal, ich akzeptiere die AGB und wenn ich dann schice baue tu ich so als gäbs die gar nicht und geh vor Gericht. Soso
    Offenbar hat ein deutsches OLG es ähnlich gesehen, wie der Beklagte.

    Und ja: auch AGB können unwirksam sein. Womit ich nicht sagen möchte, dass diese es hier sind.

    In der Sache sind wir nicht weit auseinander und ich bin inhaltlich völlig beim BGH - nur, wenn es die realistische Chance gibt einen Prozess zu gewinnen, nutzt man sie vernünftigerweise auch. Nichts anderes wird der Beklagte hier getan haben.

    Im Übrigen ist der BGH auch gerade für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung da - es ist daher m.E. nicht tragisch, wenn diese Fälle dort landen; im Gegenteil.
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  10. #10
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Ebay Konteninhaber haften...

    Original von Flying Spur
    Original von Ingo.L
    .....
    ich akzeptiere die AGB und wenn ich dann schice baue
    ....
    .....
    auch AGB können unwirksam sein.
    ......
    AGB die für den Vetragspartner überraschende oder versteckte negative oder irreführende Klauseln enthalten. Ja, da muss man sich sogar wehren.

    Aber hier hat jemand Mist gebaut und dann gehofft, das er mit Richters Segen gerettet wird.

    EDIT Nachtrag. Das sind die Leute die bewusst alles Unterzeichnen, danach gegen alle Regeln verstoßen und dann empört vor Gericht ziehen. Wenn alle so reagieren würden, bräuchten wir keine Veträge mehr und in jeder Stadt wären 20 Gerichtsgebäude.

  11. #11
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    RE: Ebay Konteninhaber haften...

    Original von Ingo.L
    Original von Flying Spur
    Original von Ingo.L
    .....
    ich akzeptiere die AGB und wenn ich dann schice baue
    ....
    .....
    auch AGB können unwirksam sein.
    ......
    AGB die für den Vetragspartner überraschende oder versteckte negative oder irreführende Klauseln enthalten. Ja, da muss man sich sogar wehren.

    Aber hier hat jemand Mist gebaut und dann gehofft, das er mit Richters Segen gerettet wird.

    EDIT Nachtrag. Das sind die Leute die bewusst alles Unterzeichnen, danach gegen alle Regeln verstoßen und dann empört vor Gericht ziehen. Wenn alle so reagieren würden, bräuchten wir keine Veträge mehr und in jeder Stadt wären 20 Gerichtsgebäude.
    Aber wer anderes als Richter soll denn über die Eigenschaft einer Klausel als überraschend, benachteiligend oder mehrdeutig entscheiden?
    Und eine Entscheidung herbeizuführen ist gottseidank eines jeden Recht.

    Dass der Beklagte hier - zunächst - verloren hat, ist eine ganz andere Geschichte - wie ich die Sache sehe, hat der BGH hier ja auch richtig entschieden, dass nämlich das Berufungsgericht nun zu prüfen hat, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung des Beklagten vorlag.
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  12. #12
    Yacht-Master
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    also mit den AGB hat das alles sicher garnix zu tun, Urteil liegt ja leider noch nich' schriftlich vor, aber das wäre ja was ganz neues, dass die AGB eines Verwenders Bindungswirkung zwischen dritten begründen
    Gruß, Robert

  13. #13
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    stimmt allerdings auch wieder.

    Hätt ich doch besser auf Dieter Nuhr gehört

  14. #14
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    Wo er Recht hat, der Robert, hat er Recht.

    Auch ich habe nicht genug "getrennt"... Also
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

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