Ergebnis 1 bis 16 von 16
  1. #1
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    anspruch auf schadens-wiedergutmachung nach verkauf?

    morgen allesamt!

    vor ca 1 jahr hat ein fahrzeug eines spediteurs was auf meiner motorhaube verloren. nach hin und her durch anwalt und rechtsschutz läuft nun eine exekution gegen den spediteur.
    ich gedenke aber das fahrzeut zu verkaufen.

    was hat das für auswirkungen auf die exektion?
    mfg Christoph

  2. #2
    Freccione Avatar von time4web
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    RE: anspruch auf schadens-wiedergutmachung nach verkauf?

    Original von chris01
    nach hin und her durch anwalt
    was sagt denn der anwalt, der mit dem fall vertraut ist?
    Vielen Dank
    Jörg

    Teenager in depressive Stimmung zu versetzen, ist wie Fische aus einem Faß zu angeln - (c) Bart Simpson

  3. #3
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    Themenstarter
    kann ich erst ende der woche machen
    mfg Christoph

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Findest du es nicht etwas übertrieben, den Spediteur gleich exekutieren zu lassen?


    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Hey, Vorsicht,
    der kommt aus Ösiland.....


    Edit:Ja s geht noch

  6. #6
    Prinzessin Avatar von botti800
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    gehts noch?
    Zucht & Ordnung! 180

  7. #7
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    RE: anspruch auf schadens-wiedergutmachung nach verkauf?

    Wenn vorher ein Gutachten gemacht worden ist dürfe es doch egal sein, ob das Fahrzeug verkauft wird oder nicht.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Hallo!

    Ohne den Fall vollinhaltlich zu kennen, ist sowas natürlich sehr schwer zu sagen, zumal gerade bei laufenden Verfahren eine solche Entscheidung seriöserweise immer mit dem Rechtsberater selbst, der das Verfahren ja für dich angestrengt hat, besprochen werden sollte.
    Sofern du aber einen Titel (also ein Urteil) hast, und der Zivilprozess um den Schaden an sich abgeschlossen ist, und du leidigerweise nur mehr dein Geld einklagen musst, weil der Schuldner eben nicht freiwillig zahlt, dürfte einem Verkauf nichts im Wege stehen.
    Denn dann liegt dem ursprünglichen Zivilverfahren ja wohl schon ein Gutachten vor, auf das sich wohl auch das Urteil begründet, aus dem du jetzt eben deinem Geld "nachlaufen" musst.
    Ärgerlich, aber das wird schon!
    Gut, dass du aber überhaupt nachfragst und nicht einfach handelst.

    Sollte dein Schuldner nicht über ausreichendes Vermögen zur Exekution verfügen, vergiss nicht darauf, jährlich die Zinsen einzuklagen! Das macht - in Abhängigkeit der Summe - ganz schön was aus.
    Und nachdem nicht unters Existenzminimum exekutiert wird, solltest du wissen, dass der Titel 30 Jahre gültig ist und du - sollte der Schuldner jemanden beerben - für diesen Fall dann recht rasch agieren solltest und dann eben nicht "schlafen" darfst.
    Ich habe es immer wieder mal mit "Mietnomaden" zu tun, die mitunter auch aus ansonsten finanziell abgesicherten Verhältnissen kommen.
    Da macht's dann halt Sinn, dass man "wachsam" ist. Alles Gute und viel Erfolg!


    EDITH: An jene, die die Gangart zu hart finden: wer jemand anderem aus irgendwelchen Gründen irgendetwas schuldig bleibt und nicht bereit ist, für den angerichteten Schaden aufzukommen, hat keine andere Reaktion verdient. Die Praxis lehrt einen, dass man eben nur mit Hilfe des Rechts zum eigenen Recht kommt. Allein das schafft in diesem Land Rechtssicherheit und birgt eine sog. "Rechtsbewährungsfunktion" für jene in sich, die sich eben rechtskonform verhalten.

  9. #9
    Sub-Date
    Gast

    RE: anspruch auf schadens-wiedergutmachung nach verkauf?

    In Deutschland versteht man unter Exekution doch eine Hinrichtung!

    Was bedeutet das denn in Österreich?

  10. #10
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Scheint "Pfändung" zu entsprechen, oder?
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  11. #11
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Fast, Christian: Exekution ist die Zwangsvollstreckung, und die Pfändung ist ein Teil davon.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  12. #12
    Daytona Avatar von Matti
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    Früher keine EAV gehört?

    Der Kühlschrank ist leer, das Sparschwein auch
    ich habe seit Wochen kein Schnitzel mehr im Bauch
    der letzte Scheck ist weg, ich bin nicht liquid
    auf der Bank krieg ich sowieso keinen Kredit

    Gestern enterbt mich auch noch meine Mutter
    und vor der Tür steht der Exekutor
    mit einem Wort: die Lage ist fatal
    da hilft nur noch eins: ein Banküberfall

    Ba ba ba baaa baaa Banküberfall
    ba ba ba baaa baaa Banküberfall
    Viele Grüße
    Matthias


  13. #13
    Sub-Date
    Gast
    Und endlich nach 25 Jahre verstehe ich den Text.

  14. #14
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Geniales Forum,
    hier lernt man(n) fürs Leben.

    (sorry für das OT im OT Thread)

  15. #15
    ja, wenn nicht hier wo dann...
    Ich schau den Leuten immer auf´s Handgelenk. Meistens werde ich jedoch enttäuscht.

  16. #16
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    Themenstarter
    danke jungs!

    werd den käufer noch versuchen bis kommende woche (wo der advokatus wieder da ist) zu vertrösten.

    mfg Christoph

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