Schliesse mich grundsätzlich den Aussagen von Sylvie an und möchte dennoch Claus einen Tip geben:

Auch auf Reisen zahlt die Hausratversicherung. Das gilt für Diebstahl bzw. Einbruch im Hotelzimmer oder dergl. und auch bei Raub auf der Straße. Wenn nun die der Rucksack unter "physichen Zwang" entwendet wurde, dann tritt die Hausratversicherung für den Schaden ein.