Original von speedman-1

Desweiteren läufst Du Gefahr,daß die Uhr geklaut ist,Abhilfe schafft ein Privatkaufvertrag mit Personalausweisvorlage und Bestätigung ,daß die Uhr frei von Rechten Dritter ist.
Das hilft ihm aber im Falle des Falles auch nicht, weil er die Uhr trotzdem an den rechtmässigen Besitzer zurückgeben muss und sein Geld nicht mehr sieht.