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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Beiträge
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    Benötigte einen Anwaltlichen Rat

    Dumme Geschichte dies, aber ich hoffe es verstößt nicht gegen die Bordregeln.

    Auch möchte ich hiermit keine gesellschaftliche Diskussion auslösen und bitte daher auch nur zu antworten wenn es der Sache dient.

    Zur Geschichte

    Ich habe eine Tochter die in Kürze 16 Jahre alt wird, komme meinen Verpflichtungungen zum Unterhalt nach.
    Wir waren nie verheiratet und ich muss gestehen das ich seit 15 Jahren auch keinen Kontakt zur der Familie habe, abgesehen von Karten wegen Todesfälle etc.

    Nun hat es sich scheinbar ergeben das die Kindesmutter sozial abgestiegen ist, sprich sie bekommt seit über 1 Jahr ALG II. Die entsprechende Behörde hatte mich angeschrieben bezüglich des Kindesunterhaltes und hatt ihn leicht nach oben korrigiert.

    Nun habe ich erfahren das der für meine Tochter gezahlte Kindesunterhalt als Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, bedeutet zahle ich morgen doppelt soviel, erhält die Bedarfsgemeinschaft gar keinen Zuschuss mehr.

    Meine Frage diesbezüglich, was kann man machen damit der gezahlte Unterhalt auch meiner Tochter wirklich zugute kommt, wichtig ist ja wohl auch ihr Alter.

    Letztendlich ist es ja so, das trotz des Unterhaltes zuwenig Geld bei meiner Tochter verbleibt, gerade in diesem Alter ist es ja auch wichtig das die Mädels mal weggehen, sich Klamotten kaufen können, Schulausflüge etc.

    Ich danke für den für mich wichtigen Input da ich hier im Moment nicht sagen kann wie ich mit der Situation richtig umgehen soll.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  2. #2
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    soweit ich das einschätze, und einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis beobachten durfte, kannst du relativ wenig machen...

    Die Mutter deiner Tochter wirtschaftet mit dem Geld, du hast da keinen Einfluß.

    Wenn es eine elementare Unterversorgung deiner Tochter gibt, kannst du das Jugendamt einschalten....

    und natürlich hast du die Möglichkeit deiner Tochter zusätzlich etwas zu kommen zu lassen...
    Martin

    Everything!

  3. #3
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Lade Deine Tochter zu einer Shopping-Tour ein und kauf ihr was,
    danach steckst Du ihr noch was Bares zu.

    Ist imho der einfachste Weg, und es kommt direkt bei ihr an.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

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