Bei Privatkauf immer einen Kaufvertrag ausfüllen und somit hast Du offiziell die Uhr innerhalb der EU erworben. Die Beweispflicht geht somit auf den Verkäufer über. Natürlich nur im Falle eines Falles...

habe bisher nur im TV davor gehört das Uhren nachverfolgt werden.
Ich kenne niemanden den das passiert ist.... wäre evtl auch viel zuviele die da durch den Zoll laufen mit hochwertigen Uhren...