ich wage es an der Stelle zu bezweifeln, dass der Vermieter so etwas wie einen Räumungstitel hatte.... - Stichwort verbotene Eigenmacht ?
was ist mit dem Straftatbestand des Hausfriedensbruchs ?
ich denke mal, dass ihm das lachen noch vergehen wird....
Ergebnis 21 bis 40 von 40
-
26.01.2009, 10:53 #21Original von hadi
Ein Schloss aufbrechen ist doch wohl Vorsatz...
Bezüglich behördlicher Anzeige: bei uns in Österreich ist man deshalb dazu verpflichtet, um den Tatbestand des Einbruchs festzustellen.
Es liegt hier imho kein "schwerer Dienstahl" oder evtl. auch Wohnungseinbruchsdiebstahl (so heißen die Dinger in den §§ 243, 244 StGB) vor. Es fehlen wichtige Tatbestandsmerkmale.
Nichtsdestotrotz muss der Schädiger den verursachten Schaden wiedergutmachen. Aber das ist Zivilrecht/Bürgerliches Recht.
Und überhaupt gilt: Dortmund liegt in Deutschland-und dort gilt deutsches Recht.
Ich bin dann mal raus.Schöne Grüße-"Butch" Friedel
-
26.01.2009, 11:23 #22Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
26.01.2009, 11:28 #23
- Registriert seit
- 25.10.2007
- Beiträge
- 1.626
Mit Mutmaßung, Spekulation etc. lässt sich so ziemlich alles erfolgreich subsumieren
Gruß, Robert
-
26.01.2009, 12:05 #24Original von Butch
Original von hadi
Ein Schloss aufbrechen ist doch wohl Vorsatz...
Bezüglich behördlicher Anzeige: bei uns in Österreich ist man deshalb dazu verpflichtet, um den Tatbestand des Einbruchs festzustellen.
Es liegt hier imho kein "schwerer Dienstahl" oder evtl. auch Wohnungseinbruchsdiebstahl (so heißen die Dinger in den §§ 243, 244 StGB) vor. Es fehlen wichtige Tatbestandsmerkmale.
Nichtsdestotrotz muss der Schädiger den verursachten Schaden wiedergutmachen. Aber das ist Zivilrecht/Bürgerliches Recht.
Und überhaupt gilt: Dortmund liegt in Deutschland-und dort gilt deutsches Recht.
Ich bin dann mal raus.
Auf keinen Fall wollte ich so einen Eindruck erwecken, tut mir leid...Gruß
Hannes
Chachadu
-
26.01.2009, 12:11 #25
Worüber diskutiert ihr eigentlich ?
Das wichtigste wurde doch gesagt: ANWALT
Der weiß schon was zu tun ist und ob eine Anzeige sinnvoll/angebracht ist.
EDIT NACHTAG:
Ach so, fast vergessen
Ich drück die Daumen, das zumindest ein Teil der Sachen noch zu retten ist
-
26.01.2009, 13:05 #26
auch wenns grad garnicht hillft, muss ich spontan ein "ach du scheisse" loswerden
irgendwie beschleicht mich da eine ahnung von fahrlässigkeit des auftraggebers der räumung, also des vermieters.
hat der vorher keine ordentliche ortsbegeheung gemacht.
sind die anderen mieter über den vorgang informiert worden, damit man weiß, auf was für leute und warum, man da trifft, wenn man die grad sieht, wie das zeug wegschaffen.
ungeheuerlich
-
26.01.2009, 13:08 #27
Also erst mal danke an euch für die ganzen Tips!
Habe morgen einen Termin beim Anwalt der reglt dann alles weitere. Eine Anzeige soll ich zunächst mal sein lassen da ja eindeutig ist das es der Vermieter in schuld ist und ich nicht noch zusätzlichen unnützen ärger machen muss.
Nachdem ich mit dem Anwalt gesprochen habe, habe ich noch mal mit dem Vermieter geredet und er meinte das er den Schaden seiner Versicherung melden wird und dann wird das sicherlich ganz schnelll geregelt.
Dennoch werde Ich das natürlich über den Anwalt laufen lassen.
achso ja und bei dem "entsorger" hat er noch immer niemanden erreicht .....er versucht es aber weiterhin.
Edit:Flo : Nein es hat nichts dergleichen stattgefunden. Er hat wohl einen Plan von den Wohnungen und den dazugehörigen Kellerräumen.
Nach seinem Plan gehört unser Keller wohl eigentlich zu der Wohung die geräumt wurde......... aber wir haben unseren Keller schon vom Vormieter übernommen..........dier Vormieter wohnte hier 3 Jahre und wir selbst bald 4 ........somit war dieser Keller knapp 7 Jahre zu unserer Wohung zugehörig....................sowas sollte Ihm eigentlich auffallen. Zumal er selbst hier im Haus seine Praxis betreibt und Täglich hier anzutreffen ist.Grüße Dennis
-
26.01.2009, 13:11 #28
das klint doch so gut, wie es klingen kann...hoffentlich kriegst du noch die Bilder wieder...
Martin
Everything!
-
26.01.2009, 15:13 #29
So der Vermieter hat die Entsorger erreicht ..........ALLES was im Keller vorhanden war wurde sofort am Freitag(tag der Räumung) in die Müll/Schrottpresse geworfen und ist somit vernichtet worden.
Bekomme also gar nichts zurück.......... mein Tag ist nun erst mal gelaufen............ ma sehen was der Anwalt morgen sagt. Zumindest hat der Vermieter den schaden schon seiner Versicherung gemeldet.Grüße Dennis
-
26.01.2009, 15:18 #30
das ist echt shice.......
ich glaube, Dein Vermieter sollte sich über den Sachschaden hinweg mal eine kleine Wiedergutmachung überlegen - mir jedenfalls wäre so etwas unendlich peinlich....Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
26.01.2009, 15:20 #31
bad luck...that sucks...
und nun ein möglichst gut belegtes und detailliertes Vermögensinventar erstellen.
Du wirst es brauchen.Martin
Everything!
-
26.01.2009, 15:25 #32
- Registriert seit
- 21.08.2005
- Ort
- -
- Beiträge
- 711
Original von Mawal
bad luck...that sucks...
und nun ein möglichst gut belegtes und detailliertes Vermögensinventar erstellen.
Du wirst es brauchen.
-
26.01.2009, 15:36 #33
- Registriert seit
- 12.07.2006
- Beiträge
- 734
Hm, ich kenne keinen der Wohnungen räumt und ne CD- sammlung wegwirft
Geld wird erst in der Verwertung verdient
versuch nocheinmal Druck zu machenGruß
Jan
-
26.01.2009, 15:39 #34kann bei einer CD Sammlung mit Sicherheit lustig werdenBeste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
-
26.01.2009, 15:46 #35Original von Baumschubser
Hm, ich kenne keinen der Wohnungen räumt und ne CD- sammlung wegwirft
Geld wird erst in der Verwertung verdient
versuch nocheinmal Druck zu machen
Wozu ? Wird schon nen Grund haben, warum die im Keller standen.
Da ist das Geld, glaub ich, doch gar nicht so ungern gesehen, oder
Um die Fotos ists schade, Die bekommt man nie mehr zurück
-
26.01.2009, 15:52 #36
- Registriert seit
- 21.08.2005
- Ort
- -
- Beiträge
- 711
Wie ist das eigentlich wenn man die Dinge nicht belegen kann? (ev. weil Rechnungen, Belege, OVP auch im Safe aufbewahrt wurden) reicht es da wenn es zig Personen bestätigen können, dass dieses und jenes vorhanden war?
Was macht jemand, dem seine Uhr samt diesen Dingen gestohlen wurde?
-
26.01.2009, 16:42 #37
Wenn du jetzt sagst: buhuu, meine schöne Goldbarrensammlung! Dann wird man dich mitleidig belächeln. Aber bei ein paar hundert CDs, die irgendwie ja jeder hat und die man auch ganz gern mal im Keller lagert, wird sich eine seriöse Versicherung nicht querlegen. Auch der Vermieter ist gut beraten, hier brav zu spuren.
Bei der Uhr wirds wie immer lustig - darüber gibts ja schon einige Threads.Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
-
26.01.2009, 17:40 #38Original von vandehölln
Was macht jemand, dem seine Uhr samt diesen Dingen gestohlen wurde?, Nach den ersten Diskussionen mit der Versicherung dann so :
oder so
So:, würde er aussehen, wenn er beizeiten seine Digicam geqäult hätte, viele Detailfotos von seiner Bude macht und diese an einem sicheren Ort ausserhalb des Hauses aufbewahrt. Die wertvollsten Stücke sollte man bei seiner Versicherung sowieso anmelden (bei Uhren mit SN) und fragen, ob das so reicht oder ob sie sie weitere Unterlagen benötigen um die Sachen im Schadenfall zu ersetzen. Ggf verlangt die Versicherung dann noch Unterlagen nach, z.B. Wertgutachten. Dann darauf bestehen, das Versicherung die Zusage schriftlich gibt. Globale mündliche Aussagen der Versicherung ala : "Nene, brauchen wir alles nicht. Ist alles in Ihrer Versicherung mit drin, da müssen sie sich keine Sorgen machen" , sind NIX wert. Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, sind die mündlichen Zusagen der Vergangenheit für'n Ar****.
Denn nicht nur bei Diebstahl, sondern auch wenn die Hütte abfackelt,
ist es immer sehr schwer Nachweise zu erbringen.
-
26.01.2009, 17:44 #39
- Registriert seit
- 21.08.2005
- Ort
- -
- Beiträge
- 711
Original von Ingo.L
Original von vandehölln
Was macht jemand, dem seine Uhr samt diesen Dingen gestohlen wurde?, Nach den ersten Diskussionen mit der Versicherung dann so :
oder so
Mhm, versetze mich gerade in die Lage wenn bei mir ein Einbruch stattgefunden hätte. Ich 25, kaufm. Angestellter mit mickrigem Gehaltin der Wohnung ABSOLUT nix wertvolles, gebe an eine Rolex und eine Breitling (ich kauf mir lieber ne Uhr - andere fahren halt in Urlaub....) wären ihm gestohlen worden. Ich glaub ich hätte dann ein Problem.
-
26.01.2009, 17:51 #40
Deswegen sag ich, melde das Gelumps bei der Versicherung an, BEVOR ein Schaden auftritt.
Lesezeichen