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  1. #21
    Day-Date Avatar von Butch
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    Original von hadi
    Ein Schloss aufbrechen ist doch wohl Vorsatz...

    Bezüglich behördlicher Anzeige: bei uns in Österreich ist man deshalb dazu verpflichtet, um den Tatbestand des Einbruchs festzustellen.
    Es tut mir schon leid, dass ich mich eingemischt habe, aber ich bleibe dabei:

    Es liegt hier imho kein "schwerer Dienstahl" oder evtl. auch Wohnungseinbruchsdiebstahl (so heißen die Dinger in den §§ 243, 244 StGB) vor. Es fehlen wichtige Tatbestandsmerkmale.
    Nichtsdestotrotz muss der Schädiger den verursachten Schaden wiedergutmachen. Aber das ist Zivilrecht/Bürgerliches Recht.

    Und überhaupt gilt: Dortmund liegt in Deutschland-und dort gilt deutsches Recht.

    Ich bin dann mal raus.
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  2. #22
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    ich wage es an der Stelle zu bezweifeln, dass der Vermieter so etwas wie einen Räumungstitel hatte.... - Stichwort verbotene Eigenmacht ?



    was ist mit dem Straftatbestand des Hausfriedensbruchs ?


    ich denke mal, dass ihm das lachen noch vergehen wird....
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #23
    Yacht-Master
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    Mit Mutmaßung, Spekulation etc. lässt sich so ziemlich alles erfolgreich subsumieren
    Gruß, Robert

  4. #24
    Double-Red Avatar von hadi
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    Original von Butch
    Original von hadi
    Ein Schloss aufbrechen ist doch wohl Vorsatz...

    Bezüglich behördlicher Anzeige: bei uns in Österreich ist man deshalb dazu verpflichtet, um den Tatbestand des Einbruchs festzustellen.
    Es tut mir schon leid, dass ich mich eingemischt habe, aber ich bleibe dabei:

    Es liegt hier imho kein "schwerer Dienstahl" oder evtl. auch Wohnungseinbruchsdiebstahl (so heißen die Dinger in den §§ 243, 244 StGB) vor. Es fehlen wichtige Tatbestandsmerkmale.
    Nichtsdestotrotz muss der Schädiger den verursachten Schaden wiedergutmachen. Aber das ist Zivilrecht/Bürgerliches Recht.

    Und überhaupt gilt: Dortmund liegt in Deutschland-und dort gilt deutsches Recht.

    Ich bin dann mal raus.
    Eigentlich haben wir nur 2 verschiedene Meinungen, warum du dich angegriffen fühlst (sich einmischen, ich bin dann mal raus) ist mir jetzt ein wenig schleierhaft.
    Auf keinen Fall wollte ich so einen Eindruck erwecken, tut mir leid...
    Gruß
    Hannes

    Chachadu

  5. #25
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Worüber diskutiert ihr eigentlich ?

    Das wichtigste wurde doch gesagt: ANWALT

    Der weiß schon was zu tun ist und ob eine Anzeige sinnvoll/angebracht ist.

    EDIT NACHTAG:

    Ach so, fast vergessen

    Ich drück die Daumen, das zumindest ein Teil der Sachen noch zu retten ist

  6. #26
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    auch wenns grad garnicht hillft, muss ich spontan ein "ach du scheisse" loswerden

    irgendwie beschleicht mich da eine ahnung von fahrlässigkeit des auftraggebers der räumung, also des vermieters.

    hat der vorher keine ordentliche ortsbegeheung gemacht.
    sind die anderen mieter über den vorgang informiert worden, damit man weiß, auf was für leute und warum, man da trifft, wenn man die grad sieht, wie das zeug wegschaffen.

    ungeheuerlich

  7. #27
    Deepsea Avatar von SUB99
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    Also erst mal danke an euch für die ganzen Tips!

    Habe morgen einen Termin beim Anwalt der reglt dann alles weitere. Eine Anzeige soll ich zunächst mal sein lassen da ja eindeutig ist das es der Vermieter in schuld ist und ich nicht noch zusätzlichen unnützen ärger machen muss.

    Nachdem ich mit dem Anwalt gesprochen habe, habe ich noch mal mit dem Vermieter geredet und er meinte das er den Schaden seiner Versicherung melden wird und dann wird das sicherlich ganz schnelll geregelt.

    Dennoch werde Ich das natürlich über den Anwalt laufen lassen.


    achso ja und bei dem "entsorger" hat er noch immer niemanden erreicht .....er versucht es aber weiterhin.


    Edit: Flo : Nein es hat nichts dergleichen stattgefunden. Er hat wohl einen Plan von den Wohnungen und den dazugehörigen Kellerräumen.

    Nach seinem Plan gehört unser Keller wohl eigentlich zu der Wohung die geräumt wurde......... aber wir haben unseren Keller schon vom Vormieter übernommen..........dier Vormieter wohnte hier 3 Jahre und wir selbst bald 4 ........somit war dieser Keller knapp 7 Jahre zu unserer Wohung zugehörig....................sowas sollte Ihm eigentlich auffallen. Zumal er selbst hier im Haus seine Praxis betreibt und Täglich hier anzutreffen ist.
    Grüße Dennis

  8. #28
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    das klint doch so gut, wie es klingen kann...hoffentlich kriegst du noch die Bilder wieder...
    Martin

    Everything!

  9. #29
    Deepsea Avatar von SUB99
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    So der Vermieter hat die Entsorger erreicht ..........ALLES was im Keller vorhanden war wurde sofort am Freitag(tag der Räumung) in die Müll/Schrottpresse geworfen und ist somit vernichtet worden.

    Bekomme also gar nichts zurück.......... mein Tag ist nun erst mal gelaufen............ ma sehen was der Anwalt morgen sagt. Zumindest hat der Vermieter den schaden schon seiner Versicherung gemeldet.
    Grüße Dennis

  10. #30
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    das ist echt shice.......


    ich glaube, Dein Vermieter sollte sich über den Sachschaden hinweg mal eine kleine Wiedergutmachung überlegen - mir jedenfalls wäre so etwas unendlich peinlich....
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  11. #31
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    bad luck...that sucks...

    und nun ein möglichst gut belegtes und detailliertes Vermögensinventar erstellen.


    Du wirst es brauchen.
    Martin

    Everything!

  12. #32
    Sea-Dweller
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    Original von Mawal
    bad luck...that sucks...

    und nun ein möglichst gut belegtes und detailliertes Vermögensinventar erstellen.


    Du wirst es brauchen.
    kann bei einer CD Sammlung mit Sicherheit lustig werden.....

  13. #33
    Geprüftes Mitglied
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    Hm, ich kenne keinen der Wohnungen räumt und ne CD- sammlung wegwirft

    Geld wird erst in der Verwertung verdient

    versuch nocheinmal Druck zu machen
    Gruß

    Jan

  14. #34
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    kann bei einer CD Sammlung mit Sicherheit lustig werden
    Nee, ist eigentlich kein Problem, die werden pauschal und sogar recht großzügig abgerechnet, war zumindest bei meinem Wohnungseinbruch vor ein paar Jahren so.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  15. #35
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Original von Baumschubser
    Hm, ich kenne keinen der Wohnungen räumt und ne CD- sammlung wegwirft

    Geld wird erst in der Verwertung verdient

    versuch nocheinmal Druck zu machen

    Wozu ? Wird schon nen Grund haben, warum die im Keller standen.

    Da ist das Geld, glaub ich, doch gar nicht so ungern gesehen, oder

    Um die Fotos ists schade, Die bekommt man nie mehr zurück

  16. #36
    Sea-Dweller
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    Wie ist das eigentlich wenn man die Dinge nicht belegen kann? (ev. weil Rechnungen, Belege, OVP auch im Safe aufbewahrt wurden) reicht es da wenn es zig Personen bestätigen können, dass dieses und jenes vorhanden war?

    Was macht jemand, dem seine Uhr samt diesen Dingen gestohlen wurde?

  17. #37
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Wenn du jetzt sagst: buhuu, meine schöne Goldbarrensammlung! Dann wird man dich mitleidig belächeln. Aber bei ein paar hundert CDs, die irgendwie ja jeder hat und die man auch ganz gern mal im Keller lagert, wird sich eine seriöse Versicherung nicht querlegen. Auch der Vermieter ist gut beraten, hier brav zu spuren.

    Bei der Uhr wirds wie immer lustig - darüber gibts ja schon einige Threads.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  18. #38
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Original von vandehölln
    Was macht jemand, dem seine Uhr samt diesen Dingen gestohlen wurde?
    Erstmal ein dummes Gesicht, ungefähr so: , Nach den ersten Diskussionen mit der Versicherung dann so : oder so

    So: , würde er aussehen, wenn er beizeiten seine Digicam geqäult hätte, viele Detailfotos von seiner Bude macht und diese an einem sicheren Ort ausserhalb des Hauses aufbewahrt. Die wertvollsten Stücke sollte man bei seiner Versicherung sowieso anmelden (bei Uhren mit SN) und fragen, ob das so reicht oder ob sie sie weitere Unterlagen benötigen um die Sachen im Schadenfall zu ersetzen. Ggf verlangt die Versicherung dann noch Unterlagen nach, z.B. Wertgutachten. Dann darauf bestehen, das Versicherung die Zusage schriftlich gibt. Globale mündliche Aussagen der Versicherung ala : "Nene, brauchen wir alles nicht. Ist alles in Ihrer Versicherung mit drin, da müssen sie sich keine Sorgen machen" , sind NIX wert. Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, sind die mündlichen Zusagen der Vergangenheit für'n Ar****.

    Denn nicht nur bei Diebstahl, sondern auch wenn die Hütte abfackelt,
    ist es immer sehr schwer Nachweise zu erbringen.

  19. #39
    Sea-Dweller
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    Original von Ingo.L
    Original von vandehölln
    Was macht jemand, dem seine Uhr samt diesen Dingen gestohlen wurde?
    Erstmal ein dummes Gesicht, ungefähr so: , Nach den ersten Diskussionen mit der Versicherung dann so : oder so


    Mhm, versetze mich gerade in die Lage wenn bei mir ein Einbruch stattgefunden hätte. Ich 25, kaufm. Angestellter mit mickrigem Gehalt in der Wohnung ABSOLUT nix wertvolles, gebe an eine Rolex und eine Breitling (ich kauf mir lieber ne Uhr - andere fahren halt in Urlaub....) wären ihm gestohlen worden. Ich glaub ich hätte dann ein Problem.

  20. #40
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Deswegen sag ich, melde das Gelumps bei der Versicherung an, BEVOR ein Schaden auftritt.

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