Sofort zum Anwalt!
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25.01.2009, 20:51 #1
"Kellereinbruch" / Versicherungsfragen
Hallo meine Damen und Herren
Wir haben nen kleines Problem.
In den Vergangenen 2 Wochen lies unser Vermieter in der Wohung unter uns alles leer räumen weil der vormieter sich ohne die miete zu zahlen aus dem Staub gemacht hat .......... so weit so gut.
Jetzt gingen meine Freundin und ich am Freitag runter in den Keller um müll weg zu bringen ............. und was sehen wir da unser Kellerraum ist aufgebrochen und komplett leer geräumt worden.
Meine Freundin (die Hauptmieterin unserer Wohnung) hat sofort den Vermieter angerufen und Ihm die Sachlage geschildert(wir konnten uns schon denken was vorgefallen ist)
Beim Vermieter brach nur großes gelächter aus (ist ja auch extrem witzig ............."Da haben wohl die leute von der Beseitigungsfirma die Kellerräume verwechselt ..........bzw. laut meinem Plan müsste das der Keller vom "bösenmeiter" gewesen sein. Ich werde am Montag bei denen mal anrufen und gucken ob ich noch ein paar sachen retten kann aber so weit ich weis sollte das alles sofort vernichtet werden"
So nun mal zu meinen Fragen......da ich nicht davon ausegehe das die sachen alle noch irgendwo vorhanden sind .......... wie kann ich den Schuldigen einen rein würgen.............. und wer ist schuldig ......??
Wie sieht es mit Schadensersatz aus ..... in dem Keller hat sich meine gesammte CD sammlung befunden (ca 250 Alben) zudem eine ca 1 Jahr alte Hantelbank (Fitneßstation) , das übliche gerümpel, alte Verpackungen die zwecks garantie aufbewart wurden, Renovierungskram etc etc .......... das Problem (grade bei den CD´s ist auch das keine Kaufbelge mehr vorhanden sind)
Zudem befanden sich noch 2 große umzugskartongs mit alten Familienfotos in dem Keller ........... leider sind diese Bilder nun weg und es gibt davon leider keine "Kopien"
Los jungs helft mir denen den A**** aufzureißen
Wäre für ein paar Tips wirklich DankbarGrüße Dennis
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25.01.2009, 21:20 #2Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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25.01.2009, 21:30 #3
würde ich auch sagen, strafrechtlich ist wohl nix zu holen. Der Anwalt muss aber wohl klären, was du tun musst, dass du Deinen Schaden ersetzt bekommst...
Schöne *****...Viele Grüße, Manuel
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25.01.2009, 21:31 #4
Japp, ich würde nicht lange verhandeln. Sofort zum Anwalt.
Viel Glück!Beste Grüße, Steff
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25.01.2009, 21:36 #5
Alter, Scheisse! Die Familienfotos sind weg?!
Erster Anruf morgen (ganz!) früh: Beseitigungsfirma !
Zweiter Anruf: Anwalt !Gruß,
Martin
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25.01.2009, 21:36 #6
Anwalt...alles andere macht keinen Sinn
Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....
Grüße Markus
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25.01.2009, 21:40 #7
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Blöde Situation ......
1. Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei ( Wichtig)
2. Anwalt nehmen
3. Genaue Auflistung erstellen der abhandenen sachen und Zeugen benennen
4. Versicherung (Hausrat) informieren.
5. Kopf hoch
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25.01.2009, 21:40 #8Original von retsyo
Alter, Scheisse! Die Familienfotos sind weg?!
Erster Anruf morgen (ganz!) früh: Beseitigungsfirma !
Zweiter Anruf: Anwalt !
Dank euch allen erst mal für die Tipss bzw den Tip..............werd morgen gleich den Anwalt einschalten!Grüße Dennis
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25.01.2009, 21:45 #9
Das allerwichtigste ist, dass Du versuchst, die Beseitiger zu erreichen!
Nicht dass die Kisten mit den Bildern vernichtet werden!
Anwalt klar, aber zuerst würde ich schauen, dass ich irgendwie die Bilder rette!
Ich wünsch Dir viel Glück! Sowas ist echt scheisse!Gruß,
Martin
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25.01.2009, 21:45 #10
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Nochmals........
Anzeige bei der Polizei erstatten !!! Dann hast Du auch mehr Druck bei der Beseitigungsfirma und diese muß dir dann auch den Schaden ersetzen .
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25.01.2009, 22:02 #11Original von TOP Uhren 1000
Nochmals........
Anzeige bei der Polizei erstatten !!!Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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25.01.2009, 22:04 #12
Wer sollte bei Sachbeschädigung, Einbruch und Diebstahl sonst zuständig sein?
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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25.01.2009, 22:35 #13
Naja... Sachbeschädigung, Diebstahl, etc.... damit hat doch das nix zu tun.
Es war ein Auftrag des Vermieters an eine Firma für Räumungsarbeiten. Die haben einen Fehler begangen, oder (!) der Vermieter i. Sinne von falschen Objektangaben. Keiner hat damit Diebstahl oder anderes polizeilich relevantes getan.
Entweder ist der Vermieter oder die Firma anwaltlich zu fixieren. Ich denke grundsätzlich ist der Vermieter für Dich (!) zu fixieren, da die Firma ja nix mit dir zu tun hat. Entweder dann die Betriebshaftpflicht der Firma, falls korrekte Unterlagen und falsch ausgeführt oder im anderen Falle, also falsche Unterlagen dann ist die Haftpflicht des Vermieters zu fixieren. Was sonst.Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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25.01.2009, 23:32 #14Original von Passion
Naja... Sachbeschädigung, Diebstahl, etc.... damit hat doch das nix zu tun.
Es war ein Auftrag des Vermieters an eine Firma für Räumungsarbeiten.
M.E. ist der Tatbestand "Einbruch" gegeben, deshalb auf jeden Fall zur Polizei, dies wird auch die Hausratversicherung verlangen.Gruß
Hannes
Chachadu
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25.01.2009, 23:37 #15
wie unglaublich ärgerlich, mein Mitgefühl...
was die rechtliche Seite und das Thema Schadensersatz angeht, könnte es spassig für dich werden, wenn der Vermieter behauptet, dir niemals diesen Keller überlassen zu haben...
da möglicherweise deine Hausratversicherung leistet, würde ich auch hier einen Schadensmeldung absetzen....Martin
Everything!
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25.01.2009, 23:39 #16
Mal abgesehen vom rechtlichen... das schlimmste sind wohl die verlorenen Bilder.... monetär eh nicht auszugleichen.
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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26.01.2009, 05:39 #17Original von paddy
Wer sollte bei Sachbeschädigung, Einbruch und Diebstahl sonst zuständig sein?
Außerdem soll die Polizei Straftaten aufklären, ich wüsste nicht, was es hier noch aufzuklären gibt. Und letztlich: Die Polizei ist keineswegs für die Sachstandsaufnahme von Versicherern zuständig, auch wenn diese das sehr gerne mögen.
Ich denke, hier besteht ein Regelungsbedarf aus dem Zivilrecht. Wie bei einem Autounfall, da stellt der Staatsanwalt (für den die Polzei tätig wird) in aller Regel auch keinen Strafantrag wg. Sachbeschädigung.Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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26.01.2009, 07:08 #18
- Registriert seit
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was die rechtliche Seite und das Thema Schadensersatz angeht, könnte es spassig für dich werden, wenn der Vermieter behauptet, dir niemals diesen Keller überlassen zu haben...
...oder räumende Firma sagt sie haben noch gar nicht den Keller geräumtGruß
Jan
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26.01.2009, 07:52 #19
Ich glaube es wäre jetzt gut, bei allem verständlichen Ärger, kühlen Kopf zu bewahren und zuerst einmal die Gegenstände penibel aufzulisten, die sich in dem Kellerraum befunden haben.
Selbstverständlich ist der Schädiger zum Ersatz verpflichtet, wobei sich natürlich die "imaginären Werte" niemals ersetzen lassen.
Es wäre sicher nicht so übel, wenn Du noch Rechnungen oder andere Nachweise vorweisen kannst oder zumindest Personen benennen, die Deine Auflistung bestätigen können.
Mit dieser Liste würde ich jetzt an den Schädiger herantreten, entweder persönlich oder mittels Mandatsträger.
Dann heißt es erst einmal: Abwarten und nötigenfalls Klage erheben!
Was die Versicherungsfrage angeht: Nach meiner Einschätzung ist nicht Deine Versicherung für den Schadenersatz zuständig sondern gegebenenfalls seine.Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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26.01.2009, 10:38 #20Original von Butch
Original von paddy
Wer sollte bei Sachbeschädigung, Einbruch und Diebstahl sonst zuständig sein?
Außerdem soll die Polizei Straftaten aufklären, ich wüsste nicht, was es hier noch aufzuklären gibt. Und letztlich: Die Polizei ist keineswegs für die Sachstandsaufnahme von Versicherern zuständig, auch wenn diese das sehr gerne mögen.
Ich denke, hier besteht ein Regelungsbedarf aus dem Zivilrecht. Wie bei einem Autounfall, da stellt der Staatsanwalt (für den die Polzei tätig wird) in aller Regel auch keinen Strafantrag wg. Sachbeschädigung.
Ein Schloss aufbrechen ist doch wohl Vorsatz...
Bezüglich behördlicher Anzeige: bei uns in Österreich ist man deshalb dazu verpflichtet, um den Tatbestand des Einbruchs festzustellen.
Sachstandsaufnahme macht dann natürlich die Versicherung.
Davon abgesehen könnte es hier wirklich kompliziert werden, hoffen wir also auf ein einigermaßen zufriedenstellendes Ergebnis für den TS.Gruß
Hannes
Chachadu
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