Hallo Marc!

Ich kann mit Dir mitfühlen, es bleibt jetzt nur die Frage, wer an dem Mißgeschick die Schuld trägt? Das Ziffernblatt wurde durch das zerbrochene Glas beschädigt, also meiner Meinung trifft die Schuld eigentlich die Firma welche die Dichtheitsprüfung durchführte! Ob noch am selben Tag oder eben erst am Tag darauf urgiert wird, ist eigentlich Nebensache, der Schaden gehört in Garantie behoben. Ich würde nochmals mit sanften Druck vorsprechen.





mfg


Adolf