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Thema: Punkteverfall

  1. #1
    Daytona Avatar von *Triple_H*
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    Punkteverfall

    Moin Kollegen,

    ich wurde heute geblitzt und könnte mich über meine eingene Dummheit ärgern. Ich habe mal eine Frage zum Punkteverfall in Flensburg, denn irgendwie gehen hier die Meinungen weit auseinander. Die eine Hälfte sagt, wenn man sich 2 Jahre nichts zuschulden hat kommen lassen verfallen die Punkte, bzw. wenn mann innerhalb dieser 2 Jahre wieder Punkte für zu schnelles fahren bekommen hat, dann verlängern sich die Punkte wieder um 2 Jahre.
    Die anderen sagen, egal wie oft was dazukommt, nach 5 Jahren verfallen die Punkte.

    Hier meine Situation

    3 Punkte vor 4 Jahren wg. zu schnellem fahren auf der AB
    weitere 3 punkte vor 3 jahren wg. dem gleichen fehler
    weiteren Punkt vor 1,5 Jahren wegen zu schnell am mittleren Ring
    und heute wohl 3 Punkte wegen AB

    Nun die Frage - habe ich jetzt 10 punkte für weitere 2 Jahre, oder verfallen in einem Jahr die ersten 3 Punkte weil älter als 5 Jahre.

    Und, bitte keine Diskussion wegen zu schnellem Fahren. Ich fahre 50TKM im Jahr und da kanns mal passieren dass man 120 in ner Baustelle fährt - mein Gott, nicht toll aber auch ned schlimm
    Viele Grüße
    Wolfgang

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Meines WIssens hast Du jetzt dann 10......in dem Jahr, in dem sie "eingetragen" werden, passiert nix- mit Ablauf dieses Jahres beginnt dann die 2-Jahresfrist zu laufen, Januar ist also der schlechteste Zeitpunkt, welche einzufahren....

    Sind es Punkte aus ner Straftat wie Nötigung, bleiben die 5 Jahre biggen....
    Gruß,

    Michi

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  3. #3
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    Was passiert bei welchem Punktestand im Flensburger Punktekatalog?

    * 1 bis 3 Punkte Keine Sanktionen
    * 4 bis 8 Punkte Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren:4 Punkte Abzug
    * 8 bis 13 Punkte Verwarnung und Hinweis auf freiwilliges Aufbauseminar
    * 9 bis 13 Punkte Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren:2 Punkte Abzug
    * 14 bis 17 Punkte Teilnahme an Aufbauseminar wird angeordnet
    * 14 bis 17 Punkte Bei freiwilliger Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung:2 Punkte Abzug
    * Ab 18 Punkte Führerschein wird entzogen



    Allgemeine Informationen zum Punktestand in Flensburg

    * Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden.
    * Punkte bleiben, wenn keine anderen dazu kommen, 2 Jahre in der Kartei.
    * Nähere Informationen erteilt das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt.
    * Eine Zeit lang war es möglich Punkte in Flensburg über Ebay auszutauschen aber inzwischen wird das von Ebay nicht mehr geduldet.



    Wie erfahre ich meinen Punktestand in Flensburg?

    Rund 7,1 Millionen Autofahrer und Verkehrssünder sind derzeit im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg gespeichert. Also etwa jeder siebte der 49 Millionen Führerscheininhaber in Deutschland. Autofahrer können sich kostenlos über Ihren aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei informieren. Dazu reicht ein formloses Schreiben zum Punkte abfragen an das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Bitte um Auskunft aus dem "Verkehrszentralregister". Die Anfrage kann ausschließlich schriftlich, per Fax oder persönlich abgefragt werden, also nicht per eMail oder Internet. Dazu wird eine behördliche Identitätsbescheinigung bzw. eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine Kopie des Personalausweises, des Passes oder des behördlichen Dienstausweises benötigt. Die Bescheinigung bekommt man z.B. bei der Gemeinde/Behörde des Wohnsitzes. Die Auskunft zum Punktestand ist kostenlos, die Faxnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes lautet:04 61 / 3 16 16 50 oder 04 61 / 3 16 14 95



    Die Straßenverkehrsämter werden vom Kraftfahrtbundesamt informiert, sobald ein Verkehrsteilnehmer acht oder mehr Punkte hat. Als Fahrer werden Sie darüber ebenfalls informiert (Gebühr 17,90 EUR + Auslagen). Ab 14 Punkten bekommen Sie eine Gebührenpflichtige Aufforderung (25,60 EUR + Auslagen) an einem speziellen Aufbauseminar Teilzunehmen. Punkte wegen einer Ordnungswidrigkeit werden nach zwei Jahren getilgt. Solche wegen Straftaten ohne Alkohol und Drogen dagegen nach 5 Jahren und Punkte für Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen nach 10 Jahren. Vorraussetzung für die Löschung der Punkte:In der jeweiligen Frist dürfen keine neuen punkterelevanten Verkehrsverstöße angefallen sein. Hat der Kontostand in der Sünderkatei 18 Punkte erreicht, wird der Führerschein eingezogen.



    Wie baue ich Punkte in Flensburg ab?

    Wenn Sie Punkte in Flensburg haben, können Sie durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen bis zu 4 Punkte abbauen. Die Teilnehmer können in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe beweisen, dass ihre Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten erkannt und abgebaut wurden.
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  4. #4
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen

    * 2 Jahre
    bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
    *

    5 Jahre
    bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.

    bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
    *

    10 Jahre
    bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.

    bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

    Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.


    Genaues hier !!!
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

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  5. #5
    Daytona Avatar von *Triple_H*
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    ich frage auch deshalb:

    Die Punkte werden gelöscht:


    nach 2 Jahren: Punkte aus Bußgeldentscheidungen
    wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister eingetragen wird,
    spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht

    Das würde heissen das egal ob neue Punkte hinzugekommen sind - die 5 jahre alten punkte gelöscht werden, oder?
    Das sagt auch der Link von Maga
    "bei Tilgungshemmung jedoch nciht länger als 5 Jahre"
    Viele Grüße
    Wolfgang

  6. #6
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Uii, Markus, wieso kennst Du Dich so gut damit aus?
    Gruß,

    Michi

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  7. #7
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    Original von Vanessa
    Uii, Markus, wieso kennst Du Dich so gut damit aus?
    weil ich googlen kann ... und die Seite der KBA kenne ...
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    Markus

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  8. #8
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    ..Fazit: aktuell 10 Punkte........ bzw. dann in Kürze.......

  9. #9
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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  10. #10
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von Maga... * Punkte bleiben, wenn keine anderen dazu kommen, 2 Jahre in der Kartei.....
    Ich denke darum gings im Grunde, oder?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  11. #11
    Daytona Avatar von *Triple_H*
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    das habe ich ja alles kapiert - aber was hat dieser Satz dann zu bedeuten? Für mich heisst dass das alle Punkte, egal ob neue dazukommen nach 5 jahren gelöscht werden

    Zitat Bußgeldkatalog:

    spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht

    Das würde heissen das egal ob neue Punkte hinzugekommen sind - die 5 jahre alten punkte gelöscht werden, oder?
    Das sagt auch der Link von Maga
    "bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als 5 Jahre"
    Viele Grüße
    Wolfgang

  12. #12
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    punktesystem ist fürn a*sch
    Gruß
    Ibi

  13. #13
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    Original von Maga

    * Eine Zeit lang war es möglich Punkte in Flensburg über Ebay auszutauschen aber inzwischen wird das von Ebay nicht mehr geduldet.
    Wie muss ich mir das denn vorstellen?
    Nehme pro Punkt Summe X und behaupte ich war der Fahrer?

    Da findet sich wirklich jemand der Punkte abgeben möchte und dafür bezahlt?

  14. #14
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    Original von *Triple_H*
    Das sagt auch der Link von Maga
    "bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als 5 Jahre"
    der Link für direkt zum KBA (Kraftfahrtbundesamt)

    2 Jahre
    bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).

    Tilgungshemmung = Neue Eintragungen ins Verkehrszentralregister innerhalb der Tilgungsfristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener Eintragungen.

    nach max. 5 Jahren wird getilgt, egal, was dazu gekommen ist ... (natürlich gilt das für jede Eintragung separat und jeder 5 Jahreszeitraum beginnt wieder frisch)
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

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  15. #15
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    So, jetzt noch mal vom Advokaten in aller Deutlichkeit:

    § 29 Abs. 6 Satz3 StVG:

    Danach hindern im VZR neu eingetragene Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten die Tilgung von bereits eingetragenen Entscheidungen längstens für die Dauer von 5 Jahren ("absolute Tilgungsfrist"). Ausgenommen hiervon sind Eintragungen nach § 24 a StVG (Trunkenheitsdelikte).
    Diese absolute Tilgungsfrist soll verhindern, dass durch neue Verkehrsverstösse kurz vor Eintritt der Tilgungsreife Eintragungen über zu weit zurückliegende Owis unnötig "mitgeschleppt" werden.

  16. #16
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    heißt dann:

    in 2004 begangen ... Jan. 2010 getilgt

    in 2004 passiert nichts ... dann 5 Jahre und im Jan. des 6. ist der Tatbestand spät. gelöscht

    richtig??
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    Markus

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  17. #17
    Daytona Avatar von *Triple_H*
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    Themenstarter
    genau -

    so wie ich das sehe werde ich 2010 meine ersten 3 Punkte aus 2004 verlieren und
    2011 dann meine 3 Punkte aus 2005

    trotz der jetzt hinzukommenden 3 Punkte aus Januar 2009

    dann gehts ja noch :-)

    ich könnt mich echt in den A... beissen. Drecks Baustelle auf der A8 (Augsburg). Der Typ vor mir brettert mit locker 140 km/h durch, den blitzen sie natürlich nicht. Ich Depp denke es ist 100, fahre knappe 115 - mich erwischen sie)
    Viele Grüße
    Wolfgang

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