der Link für direkt zum KBA (Kraftfahrtbundesamt)Original von *Triple_H*
Das sagt auch der Link von Maga
"bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als 5 Jahre"
2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
Tilgungshemmung = Neue Eintragungen ins Verkehrszentralregister innerhalb der Tilgungsfristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener Eintragungen.
nach max. 5 Jahren wird getilgt, egal, was dazu gekommen ist ... (natürlich gilt das für jede Eintragung separat und jeder 5 Jahreszeitraum beginnt wieder frisch)
Ergebnis 1 bis 17 von 17
Thema: Punkteverfall
Baum-Darstellung
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12.01.2009, 17:37 #14Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl




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