Original von *Triple_H*
Das sagt auch der Link von Maga
"bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als 5 Jahre"
der Link für direkt zum KBA (Kraftfahrtbundesamt)

2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).

Tilgungshemmung = Neue Eintragungen ins Verkehrszentralregister innerhalb der Tilgungsfristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener Eintragungen.

nach max. 5 Jahren wird getilgt, egal, was dazu gekommen ist ... (natürlich gilt das für jede Eintragung separat und jeder 5 Jahreszeitraum beginnt wieder frisch)