Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
* 2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
*
5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
*
10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.
Genaues hier !!!
Ergebnis 1 bis 17 von 17
Thema: Punkteverfall
Baum-Darstellung
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12.01.2009, 16:48 #4Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl




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