Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen

* 2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
*

5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.

bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
*

10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.

bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.


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