Wie der Text der IHK Aachen zeigt, ist das Thema nicht so einfach.
Zitat aus dem IHK-Merkblatt:
"Für den geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zum Beispiel in der Werbung ist, verschiedenen EG- Verordnungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung nach, ein Wertschöpfungsanteil von 45 % in Deutschland erforderlich, um die Herkunftsbezeichnung eines Produktes aus Deutschland zu rechtfertigen. Allerdings ist jeder Einzelfall überprüfbar, sodass auch ein deutlich geringerer Wertschöpfungsanteil in Deutschland die Kennzeichnung mit "Made in Germany" noch rechtfertigen kann!"
Das ist für mich eigentlich der wichtigste Teil des Textes.
Made in Germany ist immer dann gegeben wenn der Hersteller des Artikels auf Verlangen des Kunden ein "Ursprungszeugnis ( Certificate of Origin)" mit dem Ursprungsland GERMANY ausstellen kann.
Dieses UZ erfüllt nur dann seinen Zweck, wenn dieses von der IHK beglaubigt wird.
Die IHK widerum legt aber die im Merkblatt beschriebenen "Wertschöpfungsstufen" zu Grunde.
Es ist schon ein verdammt kompliziertes Thema und nur dann "einigermaßen" zu verstehen, wenn man ein entsprechendes Seminar, wie es z. B. die IHK's anbieten, besucht hat.
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27.12.2008, 19:35 #4Liebe Grüße,
Wilhelm
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