Da muss sich die Versicherung gar nicht "rauswinden" - wenn sich die Geschichte so zugetragen hat, ist definitiv keine Deckung vorhanden, zumindest bei uns in Österreich ist so ein Schaden nicht versicherbar.

Es muss immer der Tatbestand eines Einbruchs vorliegen - einfacher bzw. Einschleichdiebstahl wie gesagt nicht gedeckt.