Original von joo
Im Endeffekt solltest Du eine persönliche Übergabe vereinbaren und
wenn die Uhr dann nachhaltig getragen ausschaut, dann verweist Du
auf die üblicher Weise nur geringen Tragespuren (bei ca. 10x) und
verweist ebenso auf den vorstehend beschriebenen Mangel gemäß
§123 BGB, Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung. Zahlen
solltest Du aus gegebenem Anlass natürlich im Vorhinein nicht!
Da kann ich nur absolut zustimmen! Überweise da nix im Vorrraus und schaue Sie Dir genau an. Hilfreich wäre ja wenn hier ein paar Experten mal ein Foto vom Blatt und der Krone im Detail posten könnten, damit Du weist wie es aussehen muss.

Wenn der Käufer keine Übergabe machen will, dann trete vom Kauf mit dieser Begründung zurück, da Du das Recht dazu hast sie auch abzuholen, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Für mich sieht die Uhr OK aus, wenn man von dem Band absieht. Manche Menschen können einfach keine Makroaufnahmen machen und die Kamera stellt sich auf das Glas scharf. In allem würde ich nicht einen Vorsatz oder betrug sehen wollen. Gute Bilder sind eben nicht einfach zu machen.