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  1. #1
    Milgauss
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    258

    Elementarschadenversicherung

    Hallo,
    vielleicht kennt sich einer von euch aus.
    Ich meine mal gehört zu haben, dass man seine Elementarschadensversicherungen, wenn es sich um Altversicherungen handelt, nicht kündigen / ändern soll.Stimmt das, oder ist das Quatsch?
    Hintergrund ist, dass meine Mutter von Ihrer Versicherung (Sparkassenversicherung) angeschrieben wurde, dass ihr Haus unterversichert sei, da es mehr Wert sei als in der Police steht (Goldwert von 19hundertirgendwann). Also Fragebogen zur Wertermittlung ausgefüllt siehe da jetzt hat sie ein neues teureres Angebot daliegen und weiss nicht was sie tun soll. Es geht nicht darum ein paar Euro zu sparen, sondern es soll im Schadensfall solide abgesichert sein (Wird eh auf die Mieter umgelegt).
    Zweite Frage: Stimmt es, dass Hausbesitzer ab 2009 nachweisen müssen, dass ihr Abwasserrohr (Verbindung zum Hauptkanal) dicht ist? Sind Abwasserrohre über Elementarschadensversicherung versicherbar?

    Danke im Voraus

    Gruß
    Frank
    Explorer

  2. #2
    Submariner Avatar von malmy
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    303

    RE: Elementarschadenversicherung

    Altversicherungen schließen oft mehr Schäden ein, als Neuverträge.

    Insofern rate ich Dir, den Vetrag nur auf den aktuellen Schätzwert abzuändern, auf die neuen Summen anzupassen und gut is'.

    Wenn der Fragebogen gewissenhaft ausgefüllt ist, ist man im Schadensfall auf der sicheren Seite.

    Bei einer Unterversicherung wird Dir im Schadenfall von der Schadensumme anteilig der Betrag abgezogen, den Du bzw. Deine Mum zu wenig bezahlt hat (wegen Unterversicherung).

    Ziemlich ausschweifendes Thema, kannst mir gerne eine PN schreiben, wenn Du noch Fragen hast.

    Habe vor ca. 13 Jahren bei der SV gearbeitet, als die die Feuerversicherung von den Gemeinden übernommen haben...
    Es grüßt - sehr herzlich - der Armin

  3. #3
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    13.464
    Elementarschäden sind z.B. Sturm, Hagel, Überschemmung,

    KEIN Rückstau ... dieser muss gesondert versichert werden ...

    zur Unterversicherung kann ich Dir nur raten, dies anzupassen ...

    Hatte neulich den Fall, dass ner Familie die komplette Küche ausgebrannt ist; aus 1975 .... ok, etwas älter - aber seit diesem jahr wurde die Vers.summe nicht mehr angepasst ...

    die Vers. zahlte somit auch nur den Wert der vers. Küche von 1975 - also ganze 1800 EUR ... für die Küche, Wände, Fliesenboden ....

    Abwasserrohre auf dem Grundstück sind ebenfalls gesondert zu versichern;
    falls diese gegen Bruch, Wurzelfras (bei bewachsenen Vorgärten oft der Fall) geschützt werden sollen ...
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

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