Anzeigen kann dich keiner, da es sich ja hier um einen privaten Kaufvertrag handelt.. Du musst nur ausdrücklich deinen Irrtum erklären und vom Kaufbertrag zurücktreten. Wenn die Spacken dann meinen dich zivilrechtlich auf Erfüllung verklagen zu müssen, werden sie unter Berücksichtigung des oben genannten Uteils schlechte Karten haben.

Aber bei einem Rechtstreit ist immer die individuelle Situation zu berücksichtigen und zwei die selben Sachverhalte könne von zwei unterschiedlichen Richtern zu entgegengesetzten Urteilen führen.

Trotz allem denke ich, Irrtum erklären, vom Kaufvertrag zurücktreten, evt. gezahltes Geld erstatten und gut ist