Original von The Banker
Original von MacLeon
Toll, ich werde jetzt dank dieser besch.. Dreijahresregel aufgrund Rückkehr ins Angestelltenverhältnis ab dem 01.01. von der vor vier Monaten abgeschlossenen PKV in die GKV zwangszurückbefördert

Immerhin kann ich eine Anwartschaftsversicherung abschließen, die es mir nach drei Jahren wieder gestattet, in die PKV ohne Gesundheitsprüfung und zu den alten Konditionen zurückzukehren.

Zum Thema: Ich habe mich bewußt für die PKV entschieden, da ich viel von Eigenverantwortung halte.
Ich bin nicht so fit in dem Thema. Aber gab es da nicht eine Möglichkeit in der PKV zu verbleiben, wenn man einmal drin ist ? So ging es zumindest bei mir, als die Vollpfosten aus Berlin mal wieder lustig die BBG angehoben haben und ich druntergerutscht bin (war allerdings vorher auch im Angestelltenvehältnis).
Mein Versicherungsmensch meinte, das sei nicht möglich. Das Problem sei, dass ich zu Angestelltenzeiten (bis 06/06) unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag und meine zweieinhalb Jahre freiberufliche Tätigkeit nicht angerechnet werden würden.

Jetzt werde ich zu einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze angestellt und jetzt erst beginnt der drejährige Countdown zu laufen.

Wenn Du weißt, wie ich da drum rum komme, würde ich mich über Informationen freuen.

Gott sei Dank kann ich eine Anwartschaftsversicherung abschließen, die mich zwar 20,-- €/Monat kostet, mir aber eine Gesundheitsprüfung spart und mir den Zugang zum gleichen Tarif wie vorher ermöglicht.

Stichwort GKV: das mit den Einheitstarifen und den ganzen komischen Optionen ist ja ein Riesenmist! Ich habe nicht den blassesten Schimmer, welche Versicherung ich wählen soll...