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Thema: Renten-Frage

  1. #1
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Renten-Frage

    Allwissendes Forum,

    jemand übernimmt zu 100% eine GmbH und wird gleichzeitig deren alleiniger Geschäftsführer.
    Private Kranken- und Pflegeversicherung besteht schon seit Jahren.

    Nun soll auch der Ausstieg aus der Arbeitslosen- und Rentenversicherung vollzogen werden.

    Wie geht das:
    Werden einfach die Beiträge nicht mehr bezahlt oder muss man sich irgendwo abmelden, wenn ja: wo?


    Danke für Euren Input.


    PS: Bitte nicht jetzt einen Thread Pro/Contra gesetzliche RV, darum gehts nicht.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Wird automatisch bei der SV-Meldung berücksichtigt. Dementsprechend vom Lohnbüro bzw. Steuerberater.
    Lieben Gruß René

  3. #3
    Freccione Avatar von JakeSteed
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    Magst Du die Arbeitlosenversicherung nicht behalten? Better safe than sorry? Kost' ja nicht die Welt finde ich.
    Gruß, Hubertus


    Be excellent to each other!

  4. #4
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Original von Treo
    Wird automatisch bei der SV-Meldung berücksichtigt. Dementsprechend vom Lohnbüro bzw. Steuerberater.
    Danke, das wollte ich hören.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  5. #5
    Double-Red Avatar von COMEX
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    GLÜCKWUNSCH!
    Viele Grüße Markus

    Follow me on Instagram: 10nachzehn


  6. #6
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Themenstarter
    Ne ne, geht nicht um mich.

    Ich hab das schon lange hinter mir.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  7. #7
    Day-Date Avatar von AcidUser
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    Original von JakeSteed
    Magst Du die Arbeitlosenversicherung nicht behalten? Better safe than sorry? Kost' ja nicht die Welt finde ich.
    Du kannst glaube ich nicht sagen "AV ja, den Rest nicht!"


    Ansonsten, siehe den Beitrag von Rene´ (Treo)!
    Grüsse ausser Hauptstadt,
    Frank
    (U.N.V.E.U)


  8. #8
    Freccione Avatar von JakeSteed
    Registriert seit
    06.09.2005
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    6.773
    Originally posted by AcidUser
    Original von JakeSteed
    Magst Du die Arbeitlosenversicherung nicht behalten? Better safe than sorry? Kost' ja nicht die Welt finde ich.
    Du kannst glaube ich nicht sagen "AV ja, den Rest nicht!"


    Ansonsten, siehe den Beitrag von Rene´ (Treo)!
    Doch doch! Kannste! Finds auch sinnvoll und is nich teuer
    Gruß, Hubertus


    Be excellent to each other!

  9. #9
    Datejust
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    20.06.2007
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    90
    Sorry das ist absoluter Blödsinn !!

    Du kannst Beiträge zahlen wie Du willst, im Leistungsfall wird geprüft ob Du überhapt aufgrund Deiner Stellung sozialversicherungspflichtig bist oder nicht.

    Es gibt hierzu zahlreiche Beispiele dass im Leistungsfall die Sozialträger dann die Leistungen verweigern.

    Wenn Du ( bzw Deine Bekannter ) die Stellung eines GGF der beherrschend ist hast, ist die Sachlage klar :

    Du solltest schleunigst bei der zuständigen AOk bzw BFA einen Antrag auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht stellen.

    Hierzu benötigst Du ua. den Arbeitsvertrag bzw den Gesellschaftervertrag und am Besten auch eine kurze Erläuterung von Deinem STB sowie den Handelsregisterauszug.

    Bei 100% Anteil an der GMBH sollte dies alles relativ einfach von Statten gehen.

    Gezahlte Beiträge zur GRV kann man für einen begrenzten Zeitraum zurück fordern. Beiträge zur ALO ebenfalls allerdings ist der Zeitraum hier geringer . Einen Leistungsanspruch für ALO gibt es für einen beherrschenden GGF nicht, er wird quasi wie ein Unternehmer gesehen der die Geschicke der GmbH selbst verantwortlich lenkt.

    Wenn keine 50 Pflichtbeiträge vor 1984 in die BFA eingezahlt wurden ist die BU sowiso futsch, also macht an dieser Stelle die GRv auch wenig Sinn.

    Immer vorrausgesetzt es handelt sich um einen beherrschendne GGF.
    ( Gilt aber auch für Personengesellschaften )

    Aber das Ganze hat sogar sein Gutes, denn jetzt steht die gesamte Welt der betrieblichen Altersversorgung offen, hier gibt es wirklich intelleigente Lösungen um eine atraktive Altersversorgung via GmbH aufzubauen.


    mfg

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