Formlos in 2-facher Ausführung.
Kaufvertrag:
Verkäufer-/in Käufer-/in
Personalausweis-Nr.:_________ ______________________
Name und Vorname:
Wohnort:
Geb.-Datum:_______________ _______________________
Hiermit verkaufe ich die der/die Unterzeichner-/in wie folgt genannt Verkäufer-/in folgende Gegenstände, wie folgt genannt Verkaufsgegenstände, an_____wie folgt genannt Käufer-/in.
__________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ ___________________________
Ferner erkläre ich der/die Verkäufer-/in hiermit eidesstattlich, dass die von mir aufgeführten Verkaufsgegenstände mein rechtmäßiges Eigentum sind und dass auf diese Verkaufsgegenstände keine rechtmäßigen Ansprüche Dritter bestehen.
Verkaufsgegenstände nochmal auflisten:________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ _______________________________
Kaufpreis:_________in Euro
Der Kaufpreis wurde vom o.g. Käufer-/in in bar bezahlt.
Gez:_________(Verkäufer-/in) Datum:_______ Ort:______
Gez:__________(Käufer-/in) Datum:_________ Ort:______
So ungefähr...
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27.07.2005, 17:04 #1
Kaufvertrag von / für Rolex-Uhren
Wir hatten ja schon mal das Thema Kaufvertrag beim Kauf / Verkauf von teuren Uhren. Normalerweise ist es bei bekannten Leuten ja nicht nötig, kann aber aus Versicherungssicht (Eigentumsnachweis) schon sinnvoll sein. Deshalb die Frage:
Hat jemand schon einen solchen Vertrag gebastelt? Sollte man einen r-l-x-Vertrag allgemein zur Verfügung stellen?
Und was gehört auf einen solchen Vertrag, der speziell für Uhren ist?
* Name + Anschrift + Ausweisdaten f. Käufer und Verkäufer
* Datum
* Uhrenmarke (Rolex natürlich)
* Modell
* Zubehör als Ankreuzfelder (Box, Papers, Chronometerschein, Hangtags) was noch an Zubehör?
* Zustand/Beschädigungen
* Revision ja / nein (ggf. Datum letzte Revision)
* Anmerkungen/ Besonderheiten (z. B. Rotschrift oder so was)
* Der Preis natürlich (fast das Wichtigste)
Aber was noch? Legt mal los!Und nicht versemmeln
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27.07.2005, 17:21 #2AndreasGast
RE: Kaufvertrag von / für Rolex-Uhren
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27.07.2005, 17:22 #3
RE: Kaufvertrag von / für Rolex-Uhren
Vielleicht so???:
Kaufvertrag
Verkäufer+Käufer: NAMEN + Anschriften + Geb.datum
Tel.:
Personalausweis-Nr.: ausgestellt am / in...
Gegenstand:
• Original Rolex...
• Modell:...
• Werk-Kaliber: ......
• Gehäusenummer: ...
Inkl.:
• Zertifikat ausgestellt von... am ...
• Original Rolex Band Stahl Ref.: ...
• Original Rolex ...-Schließe Ref.: ...
• Anstöße:
• BOX/Umkarton Ref.: ...
• weiteres Zubehör/Beigaben: ...............
Besonderheiten/Beschädigungen/Zustand
(eventuell siehe beigefügte Fotos...)
Kaufpreis: EUR
Der Gegenstand ist frei von Rechten und Ansprüchen Dritter und zum Zeitpunkt des Verkaufs Eigentum des o.g. Verkäufers.
Der Verkäufer sichert die Echtheit des Gegenstandes zu.
Der Käufer wird den Gegenstand nach Erwerb unverzüglich beim Hersteller (Rolex GmbH, Köln) oder einem Rolex-Konzessionär einer Echtheitsprüfung unterziehen lassen.
Sollte sich diese Echtheitsprüfung ganz oder zu Teilen als negativ herausstellen bzw. die Uhr nebst Werk nicht Original sein, so hat der Käufer ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. In diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer unverzüglich den vollen Kaufpreis zurückerstatten.
Der Verkäufer hat den o.g. Kaufpreis in voller Höhe in Bar erhalten.
Der Käufer bestätigt den vollständigen Empfang des o.g. Gegenstandes.
ORT+DATUM....
Verkäufer: Unterschriften Käufer:Bis gleich!
M
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27.07.2005, 17:33 #4
und was, wenn nicht persönlich übergeben wird????
Wer prüft dann die Ausweisnummer, etc. ???Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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27.07.2005, 17:43 #5Original von Maga
und was, wenn nicht persönlich übergeben wird????
Wer prüft dann die Ausweisnummer, etc. ???
Zusendung beispielsweise per Janus oder DHL schriftlich fixieren
etc.Bis gleich!
M
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27.07.2005, 17:46 #6
ich hoffe, Du weißt, was man im Zeitalter des Scanners und PS alles machen kann ...
Wer hat schon mit KV gekauft??? Und wer ohne ???Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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27.07.2005, 17:57 #7AndreasGast
ich glaube wenn ich diesen Thread richtig begreife, geht es hier in erster Linie, also vorrangig um die Erstellung eines Kaufvertrag Muster für z.B.: Uhren und da bat elmar auch ausdrücklich um sachliche Beiträge....
Wie man hinterher damit verfährt oder welche Möglichkeiten sich wieder User ausdenken um dies oder das zu wiederlegen, sollte doch erst dann geschen, wenn ein Vertragsmuster in einer geltenen Rechtsform vorliegt.
Das man alles, aber auch alles irgendwie auch anders machen kann, das beweist doch Percys Thread nach der Frage des Wahlsonntags und Politik führt doch z.Z. auch kein sinnvolles Ergebnis herbei, aber Verträge haben schon für die Allgemeinheit eine Rechtsverbindlichkeit, die für beide Parteien etwas hat...
Gruß Andreas
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27.07.2005, 17:58 #8ehemaliges mitgliedGast
Hallo,
Ich habe immer schon mit KV gekauft, Vertrag war so inetwa wie von Elmar aufgestellt.
Als zubehör habe ich noch: Kaufbeleg von der Uhr dazugenommen. (Dann ist man 100% komplet) Da ich von dem ersten Eigentümer gekauft habe, geprüft an der Hand eines Ausweises, war die Bestätigung des Eigentums eher eine Formsache. Allerdings ich habe eine solche Bestätigung schon gerne dabei.
Ich habe später die Uhr beim Konzi begutachten lassen und dan ging die Versicherung los.
Ein Formular als PDF-Datei im Forum wäre eine klasse Idee.
Gruß,
István
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27.07.2005, 18:07 #9AndreasGast
Ich denke, das es darum geht, Fakten zu sammeln und abschließend ein Vetragsmuster anzubieten....ist doch irgendwie der ADAC hier...
Vorallem vereinfacht ein Vetrag das Leben nach dem kauf von Hehlerware...erschützt nicht immer vor Schaden, er hilft aber Unklarheiten zu beseitigen...auch wenn mal ein Restschaden bleibt...
Gruß Andreas
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27.07.2005, 20:23 #10
Vertragsmuster
Ich habe mal eine Uhr mit folgendem Vertrag gekauft:
Download Vertragsmuster
(Zum Download Rechtsklick, Ziel speichern unter. Es handelt sich um ein
gepacktes .rar Archiv)
Ich weiß nicht, ob dieser Vertrag aus rechtlicher Sicht 'wasserdicht' ist.
Vielleicht kann einer der Juristen etwas dazu sagen?
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28.07.2005, 09:49 #11
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Kaufvertrag bei Uhren
Ich denke, auch bei Bekannten kann ein Kaufvertrag beim Kauf/ Verkauf einer teuren Uhr nicht schaden, denn die Freundschaft geht bis an den Geldbeutel und nicht weiter. Sollte es nach dem Kauf einmal zu Unstimmigkeiten kommen, ist man mit einem Vertrag auf der sicheren Seite.
Als Vordruck/ Inspiration habe ich beim Uhrenverkauf einen Kfz-Kaufvertrag genommen, den ich dann so umgeschrieben habe, daß er für eine Uhr paßt.
Vordruck auf Wunsch per PN.Holger P.
HALTE DURCH!!
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28.07.2005, 09:53 #12
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- 1.630
RE: Kaufvertrag bei Uhren
Also wenn Du einen KFZ-Kaufvertrag umschreibst, würde ich das doch zusätzlich überprüfen lassen ob das rechttlich so i.O. ist...
So kannst Du Dir dann ganz sicher sein!
Außer Du bist natürlich selbst Anwalt.
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28.07.2005, 10:15 #13
Wer euch bechei.... will, tut das auch mit Kaufvertrag
Es gab mal im Internet- Kaufverträge zum runterladen(kostenlos), aber ich finde die Seite nicht mehrGruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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28.07.2005, 11:33 #14
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- WF, Stadt des Jägermeister
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Richtig, wer beschei... will, der tut das auch mit Kaufvertrag, aber es wird ihm nicht von Anfang an so leicht gemacht und er muß damit rechnen, für seinen Besch ... (Betrug) zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Holger P.
HALTE DURCH!!
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28.07.2005, 11:35 #15AndreasGast
[quote]Original von miboroco
Wer euch bechei.... will, tut das auch mit Kaufvertrag
Richtig und dennoch falsch.
Kaufverträge machen Sinn, nur ihre Aufgabe ist es nicht kriminelle Machenschaften zu Verhindern....Kaufverträge geben aber Sicherheit in vielerlei Hinsicht um vor diesen Machenschaften zu schützen....auch wenn man alles kriminalisieren kann....machen Verträge schon Sinn...
Ich bin jedenfalls von sog. Handschlag-Geschäften kuriert...gerade von sog. Bekannten wird man oft über den Tisch gezogen, weil einige immer der Meinung sind der Klügere zu sein....deswegen gibt es Spielregel und dazu gehören Verträge und Anwälte die diese wasserdicht machen....und bei Uhrenverkäufen sowie Käufen, sind manche gut beraten, wenn sie eben Kaufverträge abschließen...
Gruß Andreas
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03.08.2005, 11:49 #16
Ich würde mir noch überlegen, ob ich nicht in bestimmten Fällen einen Gewährleistungsausschluß in den Vertrag aufnehme.
Das geht natürlich nur bei Verträgen zwischen zwei Verbrauchern.Viele Grüße,
Simon
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28.10.2005, 13:05 #17
habe folgenden Kaufvertrag entworfen; was meinen unsere RAs dazu.
Was ist gut und vorallem, was muss noch verbessert werden?!?!?
DankeIch bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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28.10.2005, 13:06 #18
sieht gut aus
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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28.10.2005, 13:11 #19ehemaliges MitgliedGast
Bei pers. Übergabe lasse ich mir immer den Perso zeigen und die PersoNr. miteintragen...sonst hast hinterher Fantasiedaten da stehen vom VK
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28.10.2005, 13:14 #20
aber ne Kopie des Persos ist doch auch Nippes .... dank PShop...
Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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