Ja, den Prozess müsstest Du selbst bezahlen, FALLS Du verlierst. Gewinnst Du, muss die Gegenseite die Kosten tragen, auch Deinen Anwalt.Original von X-E-L-O-R
Ich glaub ich bin im Wald!
Jetzt will mein RA gegen die Versicherung klagen und fragt mich vorab, ob ich schon die Zusage meiner Rechtsschutzversicherung eingeholt habe?!?!?
Gehts noch?
Also, 1. habe ich keine solche Versicherung, habe ich auch noch nie gebraucht,
und 2. bin ich fest davon ausgegangen, dass mir keinerlei Kosten entstehen, wenn ich in dem Schadensfall einen RA einschalte.
Müsste ich einen Prozess selbst bezahlen, oder wie ist das zu verstehen?
Ist das alles ein Shice, da fährt dir jemand das Auto kaputt und du hast trotz RA nur Ärger über Ärger. Armes Deutschland, kann ich da nur sagen. Wo sind wir nur hingekommen.
Der Nachbar, dem das Missgeschick passiert ist, schämt sich übrigens schon für das Verhalten seiner Versicherung.
Bei einer eindeutigen Situation wie dieser, würde ich auch ohne Rechtsschutzversicherung klagen (lassen).
Bei mir hat die gegnerische Versicherung seinerzeit auch erst nach Einreichung der Klage reagiert und dann sofort bezahlt, es also gar nicht zum Prozess kommen lassen.
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Baum-Darstellung
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13.12.2008, 16:57 #37
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Von karli im Forum Off TopicAntworten: 22Letzter Beitrag: 25.07.2006, 03:33





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