Original von golf123
Original von X-E-L-O-R
Original von PIMP
Beim unverschuldeten Unfall immer zum Anwalt gehen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.

(Von irgendwas muß ich meine Uhren ja bezahlen. )
Muss ich das gleich zu Beginn der ganzen Abwicklung tun, sprich gleich nach dem Unfall, oder kann ich diesen Schritt auch erst gehen, wenn sich später herausstellt, dass die Versicherung Mätzchen macht?
am besten gleich. Ein Anwalt meinte mal zu mir, für den restlichen Scherbenhaufen, sei er jetzt nicht mehr zuständig.
Der will ja eine möglichst komplette hohe Forderungssumme, wg. seinen Kosten.
genau, sonst bist du nicht mehr "Anwalts Liebling"

(Dann kann er wohl seine Gebühren nur noch an dem Restbetrag festmachen)