Als Geschädigter bestimmst du dir deinen unabhängigen Gutachter. Wäre ja noch schöner, wenn der Schädiger die Reparaturkostenhöhe bestimmen würde.
Gutachten muß auch bezahlt werden, meißtens unterschreibtst du dafür eine Abtretungserklärung, der Gutachter rechnet dann mit der Versicherung ab.
Was passieren kann, ist das die Versicherung ein Gegengutachten erstellen läßt, wenn irgendetwas unstimmig scheint.

Ganz anders sieht das natürlich im Kaskoschaden aus.

Bis dann.....
Oliver