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  1. #21
    Oyster
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    Als Geschädigter bestimmst du dir deinen unabhängigen Gutachter. Wäre ja noch schöner, wenn der Schädiger die Reparaturkostenhöhe bestimmen würde.
    Gutachten muß auch bezahlt werden, meißtens unterschreibtst du dafür eine Abtretungserklärung, der Gutachter rechnet dann mit der Versicherung ab.
    Was passieren kann, ist das die Versicherung ein Gegengutachten erstellen läßt, wenn irgendetwas unstimmig scheint.

    Ganz anders sieht das natürlich im Kaskoschaden aus.

    Bis dann.....
    Oliver

  2. #22
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    so, hab mal das schreiben rausgesucht. also da steht ICH hätte das gutachten in auftrag gegeben, daher muss ich zahlen. ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr, aber es kann natürlich sein, dass ich den gutachter bestellt habe. aber ist das nicht dann aufgabe der gegnerischen versicherug? kann ich das rückerstattet bekommen? unfall ist über ein jahr her...bild vom schreiben kann ich gerne einstellen...
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  3. #23
    Yacht-Master
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    1980 hatte ich mit meinem 1er Golf GTI (5 Monate alt) einen Unfall. Ich war nicht schuld.

    Damals wusste ich noch nicht was da zu tun ist. Bin zur Dekra gefahren, und der Schaden war 5500 DM lt. Dekra-Gutachten.

    Da ich das Auto verkaufen wollte bin ich zu einem Gebrauchtwagenhändler um zu schauen was ich für mein kaputtes Auto bekomme. Der meinte nur, das Gutachten ist aber etwas mikrig. Zufällig war da sein Spezl da, ein Gutachter natürlich. Der meinte nur, hast Du das Gutachten schon der gegnerischen Versicherung gezeigt, zum Glück noch nicht. Die Gutachterkosten bei der Dekra waren so um die 350 DM. Er meinte das soll ich schnell vergessen. Er machte mir ein Gutachten bei dem dann 8000 DM rauskamen. Hab die 350 bezahlt und das Gutachten von der Dekra nicht der Versicherung gegeben .

    Hab dann das Auto zum Restwert , waren so 5000 dem Händler lt. Kaufvertrag für 5000 verkauft, und er gab mir so quasi unter dem Schreibtisch 2500 DM so.

    Hab dann wieder einen neuen Golf gekauft, und mir blieben noch 1500 DM übrig.
    Mann, wenn ich von dem Geld damlas eine Rolex gekauft hätte, aber nein , ich hab es so verprasst.

    Seitdem hab ich bis jetzt bei jedem nichtverschuldetem Unfall was nebenbei verdient.

    Verdienen kan immer nur einer, entweder die gegnerische Versicherung, die Autowerkstatt, oder eben man selbst.
    Gruss Mike

    116710

  4. #24
    Yacht-Master
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    Original von Kiki Lamour
    so, hab mal das schreiben rausgesucht. also da steht ICH hätte das gutachten in auftrag gegeben, daher muss ich zahlen. ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr, aber es kann natürlich sein, dass ich den gutachter bestellt habe. aber ist das nicht dann aufgabe der gegnerischen versicherug? kann ich das rückerstattet bekommen? unfall ist über ein jahr her...bild vom schreiben kann ich gerne einstellen...
    ich glaube die Frist ist da 2 Jahre
    Gruss Mike

    116710

  5. #25
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    ok, zu klären gilt, warum ICH als auftraggeber in der rehcnung stehe, obwohl ich NICHT schuld war....eigentlich unlogisch

    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  6. #26
    trolldich
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    Du kannst bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall den Gutachter frei wählen, diesen beauftragen und bekommst ihn von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
    Alle anderen Auskünfte der gegnerischen Vers. sind schlicht falsch und wurden auch schon höchst richterlich erörtert.

    Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat dem Geschädigten die angefallenen Gutachterkosten zu erstatten, wenn es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handelt und die Rechnung nicht offensichtlich überhöht ist. Der Geschädigte muss sich nicht auf eine Auseinandersetzung mit dem Gutachter einlassen, um die Bedenken der Versicherung hinsichtlich der Honorarhöhe geltend zu machen.

    Urteil des AG Berlin-Mitte vom 15.06.2002
    3 C 3060/01
    DAR 2002, 459

  7. #27
    Oyster
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    Steht doch sogar drunter : "Sicherheitsabtretung liegt vor "
    Ist doch auch nur ein Duplikat, das Original hat die Versicherung.
    Die werden doch nicht 2x abgerechnet haben...
    Oder hast du eine Teilschuld bekommen, bzw. war es ein Bagatellschaden, so daß ein Kostenvoranschlag ausgereicht hätte ?
    Grenze liegt glaub ich irgendwo bei 800 Euro,
    hätte dir der Sachverständige normalerweise aber mitgeteilt
    und du hättest das Original bekommen müssen.

    Bis dann...
    Oliver

  8. #28
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    schaden belief sich auf 3000€, ich habe mir diesen (ohne mwst.) auszahlen lassen und musste den gutachter zahlen. duplikat nur, weil die rechnung nochmal neu angefordert habe, wegen der mahnung. also kann ich dagegen noch angehen?
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  9. #29
    Yacht-Master
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    bin schon gespannt was die Versicherung da jetzt dann sagt, wenn Du die Gutachterkosten noch einforderst.
    Gruss Mike

    116710

  10. #30
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Original von Kiki Lamour
    ok, zu klären gilt, warum ICH als auftraggeber in der rehcnung stehe, obwohl ich NICHT schuld war....eigentlich unlogisch


    Hallo Kiki,

    eine ähnliche Rechnung liegt unserem Gutachten auch bei!
    Mich hat das zuerst stutzig gemacht...

    Bei uns steht allerdings deutlich HAFTPFLICHTSCHADEN auf dem Gutachten, und die gegerische Versicherung ist auch namentlich erwähnt (sowie die Schadensnummer).
    Außerdem haben wir eine Abtretungserklärung unterzeichnet.

    Bei Dir heißt es lediglich "Unfall". Diese Einordnung könnte den Unterschied ausmachen.


    Das ORIGINAL des Gutachtens geht in unserem Fall an die gegnerische Versicherung.
    Wir (und Du auch!!!) haben ein DUPLIKAT bekommen, wie oben rechts deutlich steht.

    Wir sind also offiziell gar nicht der Rechnungsempfänger sondern lediglich in Kopie genommen worden. So könnte es bei Dir auch gewesen sein.

    M.E. hättest Du diese Rechnung vielleicht gar nicht zahlen müssen, sondern die Versicherung des Unfallgegners.

    Und ist es denn so abwegig, dass ihr beide die Rechnung bezahlt habt und der DEKRA-Buchhaltung das rein zufällig gar nicht aufgefallen ist...?
    Gruß Frank

  11. #31
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    hm, ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas durcheinander.

    das ganz ist wie ihr seht über ein jahr her. unfallschuld ganz klar beim "gegner", der auch anerkannt hat (auffahrunfall auf der autobahn). ich hatte alles meinem versicherungsvertreter geben, der das für mich klären sollte. lief auch alles reibungslos, bis ich dann die mahnung zum gutachen bekam. habe die rechnung nochmal angefordert und bezahlt, weil ich dachte, dass sei so üblich. nun aber evtl. hier die wende
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  12. #32
    Unten steht doch auch: Versand erfolgte an: VHV Versicherungen

    Da ist irgendwas nicht sauber. hab bisher bei 2 Unfällen, an denen ich nicht schuld war, jedes mal nen Gutachter bestellt und der wurde natürlich von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
    Gruß, Sebastian

  13. #33
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    stimmt, irgendwas stimmt da nicht, werde es direkt am montag klären, nochmals danke für die hinweise - man lernt nie aus
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  14. #34
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    Dein Gutachten war nebenbei bemerkt recht günstig.
    Bei uns fällt der Betrag fast doppelt so hoch aus.
    Liegt vielleicht an der Schadenshöhe?
    Gruß Frank

  15. #35
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    Andreas, du musst dein Geld vom Gutachter zurückholen, nicht von der Versicherung.
    Offensichtlich haben die Jungs von der Dekra ihr Gutachten zweimal vergütet bekommen.
    Ruf an dort erst einmal an ...
    .
    Gruß joo
    .


  16. #36
    Mod a.D. Avatar von Kiki Lamour
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    mache ich morgen
    Ciao, Kiki

    Over-Magic kills Planning!

  17. #37
    Yacht-Master Avatar von CHT
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    RE: PKW Haftpflichtschaden und Gutachten. Wie geht es weiter?

    Original von golf123

    Rep. Kosten auszahlen ohne MwSt ,
    Nutzungsausfall erst nach erfolgtem Reparaturnachweis, kann ein Bild mit aktueller Tageszeitung sein, auf dem man sieht, das der Schaden repariert wurde.
    Wertminderung gibts sofort.
    MwSt gibts dann auf die Preparaturrechung anteilig ausbezahlt.
    20-30 euro sonstige Kosten gibts dann auch noch.

    Kann sein, dass die Versicherung nicht die ganzen Reparaturkosten lt. Gutachten bezahlt, wenn der Stundenlohn der Werkstatt recht hoch ist usw.

    Gutachter-Kosten werden auch übernommen.

    Erst mal kassieren , weiterfahren viell. fährt noch mal einer rein
    Aus meiner Sicht ist diese Aussage 100%richtig

    habe dieses Jahr für meine Frau 2x solche Schäden abgewickelt. Obwohl es beides mal "Bagatellschäden" waren habe ich auf anraten alles meinem Anwalt übergeben und im nachhinein würde ich das - leider - wieder so machen.

    Obwohl eine Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung jeweils vorlag gab es reichlich Schreiberei, Mahnungen und Nachforderungen vom Anwalt letztendlich wurde aber alles bezahlt.

    Ganz ehrlich diesen Stress würde ich mir nicht antun wollen.

    Kiki
    Sachverständiger wurde von mir beauftragt, Rechnung und Gutachten direkt dem Anwalt übermittelt, ich habe lediglich eine Kopie zur Kenntnis bekommen.
    mfg CHT = Claus


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  18. #38
    Sea-Dweller Avatar von PIMP
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    Beim unverschuldeten Unfall immer zum Anwalt gehen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.

    (Von irgendwas muß ich meine Uhren ja bezahlen. )
    Gruß, Erik

  19. #39
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Original von PIMP
    Beim unverschuldeten Unfall immer zum Anwalt gehen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.

    (Von irgendwas muß ich meine Uhren ja bezahlen. )
    Muss ich das gleich zu Beginn der ganzen Abwicklung tun, sprich gleich nach dem Unfall, oder kann ich diesen Schritt auch erst gehen, wenn sich später herausstellt, dass die Versicherung Mätzchen macht?
    Gruß Frank

  20. #40
    Yacht-Master
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    Beim unverschuldeten Unfall immer zum Anwalt gehen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.

    (Von irgendwas muß ich meine Uhren ja bezahlen. )
    Muss ich das gleich zu Beginn der ganzen Abwicklung tun, sprich gleich nach dem Unfall, oder kann ich diesen Schritt auch erst gehen, wenn sich später herausstellt, dass die Versicherung Mätzchen macht?
    am besten gleich. Ein Anwalt meinte mal zu mir, für den restlichen Scherbenhaufen, sei er jetzt nicht mehr zuständig.
    Der will ja eine möglichst komplette hohe Forderungssumme, wg. seinen Kosten.
    Gruss Mike

    116710

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