Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1

    Ausrufezeichen Netzanschlussvertrag vom Verteilernetzbetreiber --->

    Heute flattert mit zur Unterzeichnung besagter Vetrag ins Haus (Firma).
    Angeblich ist es laut Energiewirtschaftgesetz Pflicht diesen zu unterzeichnen.

    Ist mir irgendwie völlig neu und ich bekomme hier meinen Strom bereits seit 24 Jahren auch ohne diesen Vertrag.

    Weiß da jemand bescheid?

    Merci
    Gruß, Hannes


  2. #2
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
    Registriert seit
    13.11.2006
    Beiträge
    24.807
    Blog-Einträge
    20
    Hmmm, da hatten wir hier auch, als wir erhöhten Strombedarf gemeldet haben, da wurde dann eine Trafo-Station gesetzt und wir durften 65K Euro bezahlen für das "Aufbohren" der Leitungen- haben sie bei Dir in der Gegend massiv gebaut? Dann kann die Leitung in Eurem Bereich ausgelastet werden und die Bereitstellung ist nicht gesichert...mußt Du was zahlen?
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  3. #3
    Administrator Avatar von Hannes
    Registriert seit
    14.02.2004
    Beiträge
    29.542
    Themenstarter
    Mir sollen angeblich keine Kosten enstehen.
    Und groß gezapft wird hier im Umkreis auch nicht.
    Im Gegenteil. Eine Halle nach den anderen steht leer.
    Gruß, Hannes


  4. #4
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
    Registriert seit
    13.11.2006
    Beiträge
    24.807
    Blog-Einträge
    20
    Dann frag doch mal nach bei der Gemeinde, ob die den Strom-oder Netzanbieter gewechselt haben....dann will der alte Anbieter vielleicht noch kurz Pfründe sichern....
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  5. #5
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    10.05.2007
    Beiträge
    487
    Offensichtlich sind aufgrund einer vor kurzem erfolgten Änderung der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen Haftungsauschlußregelungen in den früher von Energieunternehmen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (möglicherweise) unwirksam.

    Das betrifft Fälle wie beispielsweise Schadensersatz des Stromkunden wegen Betriebsunterbrechung nach Stromausfall (Maschinen produzieren nicht mehr, Kühlanlagen fallen aus, etc.).

    Die Energieversorger versuchen nun offenbar in einigen Fällen, durch Vertragsänderungen der Gesetzesänderung Rechnung tragende neue, aus Sicht der Energieversorger optimierte Allgemeine Geschäftsbedingungen durchzusetzen.

    Ich kenne das Thema aber auch nur von Gesprächen zwischen Tür und Angel. Verhandlungen über den Vertrag könnten sich lohnen, sind aber wohl nur von Großkunden durchsetzbar.

    Eine Pflicht zum Abschluß besteht grundsätzlich nicht, aber der Energieversorger könnte natürlich den alten Vertrag zu den dortigen Fristen beenden.

    Grüße, Jan
    Grüsse, Jan

    He was ambushed with a cake.

  6. #6
    Administrator Avatar von Hannes
    Registriert seit
    14.02.2004
    Beiträge
    29.542
    Themenstarter
    Aha.

    Danke Euch beiden schon mal.
    Gruß, Hannes


Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •