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    Milgauss
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    Pflichtabgabe von Medienwerken - Schwachsinn des Jahres

    Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft

    Die Bundesregierung hat in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom heutigen Mittwoch die umstrittene Verordnung (PDF-Datei) über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) veröffentlicht. Mit der Verkündung tritt die im Mai 2007 publik gewordene Anweisung bereits morgen in Kraft. Sie regelt auf Basis des seit seiner Verabschiedung 2006 für Unruhe sorgenden Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG), welche Netzpublikationen bei der DNB quasi als "Pflichtexemplar" elektronisch eingereicht und für die Archivierung freigegeben werden müssen.

    Laut dem DNBG sind neben Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen physikalischen Medienträgern auch "unkörperliche", in "öffentlichen Netzen dargestellte" Medienwerke bei der Nationalbibliothek abzuliefern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nach einer Abmahnung eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro. Ziel der Verordnung ist es, die gesetzliche Regelung auf ein handhabbares Maß einzuschränken. Prinzipiell steht es der DNB demnach offen, auf die Zulieferung oder elektronische Abholung einzelner Netzpublikationen zu verzichten, wenn diese in unterschiedlichen technischen Ausführungen erscheinen. Anheim steht es ihr auch elektronische Medien auszuklammern, deren Sammlung oder Archivierung "nur mit beträchtlichem Aufwand" möglich wäre.

    Prinzipiell schließt die Verordnung etwa "lediglich privaten Zwecken dienende Websites" aus. Was genau darunter fällt, ist unklar. Die DNB strebt nach eigenen Angaben an, die Archivierung auch auf "originär dem Web" entsprungene Publikationsformen wie Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen. In einem Frage-Antwort-Verzeichnis listet die Einrichtung bislang aber nur pauschal "elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen" auf. Eine Definition öffentlicher oder privater Werke fehlt. Weiter ist nachzulesen, dass die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen "stufenweise" erfolge. Solange diese noch nicht abschließend zur Verfügung stünden, würde die DNB "keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen".

    Generell soll die Anlieferung möglichst per FTP und bevorzugt als PDF erfolgen. Bilder, andere Darstellungselemente sowie "Software und Werkzeuge, die in physischer oder in elektronischer Form erkennbar zu den ablieferungspflichtigen Netzpublikationen gehören", sind aber ebenfalls betroffen. Dies gilt vor allem für "nicht marktübliche Hilfsmittel", ohne die ein Lesen der digitalen Werke im Offline-Modus nicht möglich ist.

    Weitere Ausnahmen gelten für zeitlich befristete Vorab- oder Demoversionen, sofern sie nach Erscheinen der endgültigen Publikation wieder vom Netz genommen werden. Kein öffentliches Archivierungsinteresse besteht laut der Anweisung zudem an "selbständig veröffentlichten Betriebssystemen" oder "nicht sachbezogenen Anwenderprogrammen", Nutzerwerkzeugen für bestimmte Internetdienste sowie Arbeits- und Verfahrensbeschreibungen. Außen vor bleiben sollen zudem E-Mail-Newsletter ohne Webarchiv, Bestandsverzeichnisse und aus Rundfunkproduktionen abgeleitete Publikationen im Internet, soweit sie nicht von einem Dritten veröffentlicht werden, sowie "inhaltlich unveränderte Spiegelungen" bereits abgegebener elektronischer Werke. Der Branchenverband Bitkom kritisierte den Verordnungsentwurf voriges Jahr vor allem wegen der damit nicht ausgeräumten Rechtsunsicherheit scharf und sieht auch jetzt noch zahlreiche offene Fragen mit dem gigantischen Vorhaben zur Inhaltesammlung verknüpft. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)
    Quelle:heise online

    EDIT (Entschärfung):
    Kann mir bitte jemand erläutern, was dieser sich mir nicht ergebende Blödsinn soll?
    Ich meine, daß dies ja nun jede Internetpublikation betreffen kann und damit in meinen Augen auch diskutierwürdig ist! Sollte ich gegen geltende Forenregeln verstoßen, bitte ich um Vergebung

  2. #2
    Orange Hand Avatar von orange
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    ich fände es super, wenn mit der schliessung so lange gewartet wird, bis man diesen text erläutert hat. habe es nämlich nicht verstanden....
    Gruß Florian

  3. #3
    Administrator Avatar von PCS
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    Ziemlich blöde Sache wobei ich eigentlich davon ausging, das sei schon längst in Kraft......
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  4. #4
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Glücklicherweise haben wir in Deutschland keine anderen Probleme


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

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