Das wird Dir niemand außer Deiner Rechtschutzversicherung sagen können - ruf einfach dort an.
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Thema: Kurze Rechtsauskunft
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27.10.2008, 17:52 #1
Kurze Rechtsauskunft
Moin Moin,
ich habe mal eine schnelle Frage bezüglich Rechtsschutz. Ich habe in Bremen eine Eigentumswohnung und wie sie jetzt herausgestellt hat, hat einer der Miteigentümer (es ist ein 5-Parteienhaus) seine Tiefkühltruhe (+ eventuell mehr) über lange Zeit auf meinen Zähler laufen lassen. Dieser Miteigentümer hat dann einen Elektriker bauftragt, welcher ohne meine Zustimmung irgendwas an den Zählern wieder umgestellt hat. Bei Nachfrage reagierte der Elektriker äußerst pampig.
Greift meine normale Rechtsschutz (Beruf, Privat, + keine Ahnung) in diesem Fall? Es ist ja eigentlich keine Mietsache (Mietrechtsschutz habe ich nicht).
Vorgehen werde ich eh, wollte nur gerne heute wissen, wie es mit der Rechtsschutz aussieht, weil ich da jetzt niemanden mehr erreichen kann. Wäre toll, wenn ihr mir da fix helfen könntet.
Danke und Gruß
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27.10.2008, 17:55 #2Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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27.10.2008, 17:56 #3
Ja, das werde ich morgen tun. Heute erreiche ich halt da keinen mehr, daher das schnelle Topic. Wenn es niemand weiß: auch ok
trotzdem danke
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27.10.2008, 17:57 #4
RE: Kurze Rechtsauskunft
Wenn der an dem Zähler rumgefummelt hat, würde ich auf alle Fälle mal die Stromgesellschaft informieren
Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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27.10.2008, 18:06 #5
ok klappt, hab jemanden erreicht
danke
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27.10.2008, 19:50 #6
RE: Kurze Rechtsauskunft
Original von miboroco
Wenn der an dem Zähler rumgefummelt hat, würde ich auf alle Fälle mal die Stromgesellschaft informieren
was meinst Du, wie schnell die dann rennen ....Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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27.10.2008, 20:10 #7
- Registriert seit
- 11.05.2005
- Ort
- Bergstrasse
- Beiträge
- 6.799
Ja, Diebstahl elektrischer Energie....gibt sogar nen Paragraphen dafür...
Gruß, Christian
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27.10.2008, 20:34 #8
§ 248c Entziehung elektrischer Energie
(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(4) 1Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. 2Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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